Menü

Umgang mit Bodenaushub

Grundsätzlich ist Bodenaushub ein wertvoller Rohstoff, der soweit wie möglich wieder verwendet werden sollte.

Die oberste Bodenschicht (Mutterboden) ist wieder zum gleichen Zweck als Mutterboden zu verwenden (vgl. § 202 BauGB).

Unbelasteten (Unter-)Boden sollten Sie vorrangig auf der Baustelle wiederverwenden. Falls er dort und auch andernorts nicht wiederverwendet werden kann, kann er zum Beispiel in Gruben verfüllt werden. Dafür sind keine Analysen erforderlich, allerdings muss die "Verantwortliche Erklärung" ausgefüllt werden, die Sie beim Verfüllbetrieb erhalten. Eventuell verlangt jedoch der Grubenbetreiber Analysenergebnisse.

Gering belastete Böden werden zum Beispiel in Gruben, Tagebauen oder Brüchen verfüllt oder in technischen Bauwerken verbaut. Höher belastetes Material muss auf einer Deponie entsorgt werden. Die Kriterien für die verschiedenen Entsorgungswege sind im Verfüll-Leitfadenexterner Link (Anlagen 2 und 3), der LAGA M 20 (1997, Tabelle II.1.2-1) oder der Deponieverordnung (Anhang 3, Tabelle 2) definiert. Bei Verdacht sind darüber hinaus weitere Schadstoffe zu untersuchen, die nicht in diesen Regelwerken genannt sind.

Beim Aufbringen auf oder Einbringen in den Boden sind zudem die in § 12 der Bundesbodenschutzverordnungexterner Link genannten Vorgaben zu beachten (Verschlechterungsverbot).

Weitere Informationen finden beim Landesamt für Umwelt unter Umgang mit Bodenaushubexterner Link.

>>> zurück