Menü

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Dazu müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher Altgeräte getrennt sammeln. Auch kleine Elektrogeräte wie Toaster, Bügeleisen, Telefone oder Handys dürfen nicht in die Restmülltonne geworfen werden, sondern müssen gesondert abgegeben werden.

Zum 01.01.2021 wurde das Elektro- und Elektronikgerätegesetz aktualisiert. Ziel des Gesetzes ist es, die getrennte Sammlung weiter auszubauen und die Abgabemöglichkeiten für die Verbraucher zu verbessern. Zudem soll dadurch der illegale Export von Elektroaltgeräten ins Ausland weiter bekämpft werden.

Da Elektro-Altgeräte große Mengen an Schadstoffen enthalten, wie z.B. Schwermetalle oder FCKW, die fachgerecht entsorgt werden müssen, aber auch wertvolle Rohstoffe wie Edelmetalle und Kunststoffe, die weiterverwertet werden sollen, hat der Gesetzgeber dieses Gesetz verabschiedet.


Elektro-Altgeräte
Informationen zu Elektromüll

Das Symbol findet man auf allen Elektro- und Elektronikgeräten, die ab 2006 produziert wurden.

Es weist darauf hin, dass das Gerät nicht in den normalen Hausmüll entsorgt werden soll, sondern in die Sammlung für Elektroaltgeräte.

Alle haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräte, die in Privathaushalten Verwendung finden.

Elektrische Haushaltsgroßgeräte

z.B. Gefriertruhen, Geschirrspülmaschinen, elektrische Heizkörper, Herde, Waschmaschinen...


Elektrische Haushaltskleingeräte

z.B. elektrische Armbanduhren, Haartrockner, Toaster, elektrische Wecker, elektrische Zahnbürsten...


Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik

z.B. Anrufbeantworter, Drucker, Computer, Monitore, Notebooks, Telefonapparate, Navigationsgeräte, Smart Speakers (z.B. Alexa)...


Geräte der Unterhaltungselektronik

z.B. CD-Player, Digitalkameras, DVD-Player, Fernsehgeräte, Hi-Fi-Anlagen, Kassettenrekorder, Lautsprecher, MP3-Player, Plattenspieler, Sat-Receiver, Satellitenschüsseln, Videokameras...


Elektrische Werkzeuge

z.B. Bohrmaschinen, elektrische Gartengeräte, Lötkolben, elektrische Rasenmäher, elektrische Sägen, Schleifmaschinen...


Elektrische Spiel- und Sportgeräte

z.B. Elektrische Autorennbahnen, elektrische Eisenbahnen, elektrisches oder elektronisches Spielzeug, Sportausrüstungen mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen, Videospielekonsolen...


Medizinische Geräte

z.B. Blutdruckmessgeräte, Hörgeräte, elektrische Massagegeräte...


Beleuchtungskörper

z.B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Quecksilberdampflampen, LED-Lampen...


Elektrische Haustechnik

z.B. Heizregler, Rauchmelder, Thermostate


Nachtspeicheröfen

Die Anlieferung ist im Kundenbüro zu beantragen. ACHTUNG, kann asbesthaltig sein! Ein Abbau durch Fachpersonal ist notwendig.

Antrag für die Abgabe von Nachtspeicheröfen (NSH)


Photovoltaik-Module

Die Anlieferung von großen Mengen ist im Kundenbüro anzumelden.


Artikel mit elektrischer Funktion - offener Anwendungsbereich (OpenScope)

z.B. Kleider- und Badezimmerschränke mit fest verbauter Beleuchtung, elektrisch verstellbare Schreibtische und Fernsehsessel, «smarte» Textilien wie Leuchtschuhe, beheizbare Handschuhe...

Bitte elektrische bzw. elektronische Bauteile von Möbel- oder smarten Kleidungsstücken (z. B. Schrankbeleuchtung), die sich leicht und zerstörungsfrei demontieren lassen, vor der Abgabe ausbauen.


Passive Elektroaltgeräte

z.B. Antennen, Adapter, Steckdosen, Antennenanschlussdosen, Audiokabel, USB-Kabel, Lichtschalter, Sicherungen...

Hersteller sind verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen und nach ökologischen Standards zu entsorgen.

Händler, die Elek­tro-/Elektronikgeräte in ihrem Sortiment führen, müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Verkaufs- bzw. Versandfläche größer als 400 Quadratmeter ist. Diese Verpflichtung gilt explizit auch für Online-Shops.

Kleingeräte müssen Händler und Onlineshops in jedem Fall zurücknehmen, unabhängig davon, ob man sie dort gekauft hat oder nicht. Bei Kleingeräten darf keine Kante länger als 25 Zentimeter sein.
 
Großgeräte wie eine Waschmaschine oder einen Fernseher, muss der Händler nur annehmen, wenn ein ähnliches Neugerät dort gekauft wird.

Private Haushalte aus der Stadt Würzburg können Ihre Elektroaltgeräte kostenlos an den städtischen Wertstoffhöfen abgeben (Nachweis des Wohnsitzes mit Personalausweis). Ebenso können Elektrokleingeräte bei der Umweltstation und am Wertstoffmobil abgegeben werden.


Betriebe und Institutionen können nur haushaltsübliche  Geräte und Leuchtmittel  in haushaltsüblichen Mengen anliefern. Elektrohändler, die Altgeräte von Privatkunden zurücknehmen, können größere Mengen von Elektroaltgeräten (bis 20 Geräte) an den Wertstoffhöfen anliefern, wenn die Anlieferung vorher im Kundenbüro angemeldet wurde. Dazu ist der Nachweis erforderlich, dass die Geräte aus privaten Haushalten der Stadt Würzburg stammen.

Elektro- und Elektronikgeräte sind heute meist mit Lithiumbatterien bzw. -akkus ausgestattet. Diese sogenannten Hochenergiebatterien bergen u. a. ein erhöhtes Brandrisiko, weswegen für die Sammlung und den Transport von diesen Geräten besondere Sicherheitsbestimmungen gelten.

Deshalb sollten Batterien und Akkus aus dem Gerät herausgenommen werden, bevor die ausgedienten Geräte an der kommunalen Sammelstelle abgegeben werden. Dies aber nur dann, wenn es möglich ist.

  • Pflicht ist das Entfernen, wenn die Batterie oder der Akku nur an das Gerät angedockt ist, wie dies beispielsweise bei Akkuschraubern der Fall ist.

  • Lässt sich die Batterie oder der Akku leicht aus dem Gerät herausnehmen, z. B. durch einfaches Öffnen einer Klappe, sollte die Batterie oder der Akku unbedingt entnommen werden.

  • Kommt man an die Batterie oder den Akku im Gerät nur schwer heran, z. B. weil der Akku verklebt ist oder man zum Herausnehmen Werkzeug bräuchte, wird ein Ausbau nicht gefordert.
     

Die ausgebauten Batterien oder Akkus können an den Wertstoffhöfen gleich mit abgegeben werden.

Auf Ihren Elektroaltgeräten können sich personenbezogene Daten befinden (etwa auf einem Computer, Tablet, Smartphone, USB-Stick oder einer Festplatte), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Elektroaltgeräten sorgen müssen.

Die Weiterverwendung noch brauchbaren Geräte ist wichtig. Viele Elektrogeräte, die defekt sind, sind zu schade, um weggeworfen zu werden. Bitte prüfen Sie, ob eine Reparatur rentabel ist. Falls das Gerät nur wegen seines Alters von wenigen Jahren  ausgemustert wird, überlegen Sie, ob Sie das Neugerät wirklich benötigen. Vielleicht lässt es sich reparieren oder aufrüsten (z.B. die meisten Computer).

Falls ihr altes Gerät noch funktioniert, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • an Freunde oder Verwandte verschenken
  • über Kleinanzeigen verschenken oder verkaufen (Tauschmarkt-Mainfranken)
  • auf Flohmärkten verkaufen
  • an Initiativen oder wohltätige Einrichtungen weitergeben. (Bitte  bei den Abfallberatern der Umweltstation nachfragen).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberater in der Umweltstation der Stadt Würzburg, Nigglweg 5, Tel: 0931 / 37 44 00, Fax: 0931 / 37 44 77, e-mail: umweltstation@stadt.wuerzburg.de.

>>> zurück