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Räum- und Streupflicht vor jedem Anwesen

Sobald es schneit oder glatt wird, müssen Hauseigentümer und Mieter die Räum- und Streupflicht beachten.

Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der Anwesen, bzw. die von Ihnen Beauftragten, sind für einen funktionierenden Räum- und Streudienst verantwortlich. Bei Vorder- und Hinterliegern sind alle gemeinsam für Ihren Straßenbereich verantwortlich.

Räumen und Streuen ist gesetzliche Pflicht nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz, umgesetzt in der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Würzburg (Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung). 

Vor jedem Anwesen, bebaut oder unbebaut, muss bei Schnee und Eis eine Gehbahn von ca. 1,50 m Breite geräumt und gestreut werden. Gibt es keine Gehbahn, muss ein entsprechender Streifen entlang dem Grundstück auf der Straße, dem Weg oder Platz freigeräumt werden.
Schnee und Eisreste müssen dabei so gelagert werden,
dass Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinläufe und Fußgängerüberwege frei gehalten werden.
An Bus- und Straßenbahnhaltestellen darf der Schnee nicht so geräumt werden, dass Einstiege und Niederflurfahrzeuge behindert werden.

Auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen muss bei Eis und Schnee grundsätzlich ab 7 Uhr geräumt werden, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr. Die Sicherungsmaßnahmen sind bei Bedarf bis 20 Uhr zu wiederholen.

In Würzburg ist das Streuen auftauender Streumittel wie z.B. Salz auf öffentlichen Wegen verboten (§10 Abs.1 Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung) und gilt als Ordnungswidrigkeit (§13 Abs.4 Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung). Das Missachten dieser Vorschrift kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € belegt werden.

Auf Gehwegen darf nicht mit Salz gestreut werden, denn gelöstes Streusalz versickert und schädigt und vernichtet Bäume und andere Pflanzen, beeinträchtigt über das Grundwasser die Trinkwasserqualität, greift Straßenrinnen und Metalle an und macht die Pfoten von Tieren wund.

Benutzen Sie z. B. Lava, Sand, Splitt oder Granulat mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Diese abstumpfenden Mittel verringern die Rutschgefahr auf Schnee und Glatteis ohne der Umwelt zu schaden. Außerdem wirken sie auch bei Temperaturen unter -15 °C.

Nach dem Abtauen beachten Sie bitte, dass bei solchen Materialien auf schnee- und eisfreiem Untergrund wegen der rundlichen Form (Roll-Effekt) eine erhöhte Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer nicht auszuschließen ist. Und falls direkt neben dem Fußweg ein Fahrradstreifen verläuft, sollte man scharfkantiges Streugut vorsorglich vermeiden, damit die Reifen keinen Schaden nehmen.

Die Stadt Würzburg ist ebenso verpflichtet, auf Gehwegen entlang städtischer Liegenschaften ausschließlich abstumpfende Streumittel zu verwenden.

Ausnahme von §10 Abs.1 Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung:
Bei Glatteis oder Glatteis infolge gefrierenden Regens (Eisregen) ist die Verwendung von auftauenden Streustoffen an den betroffenen Stellen zulässig (§10 Abs.2 Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung).

Wir weisen darauf hin, dass die Räum- und Streupflicht auch auf dem Zugang zu den Mülltonnenstandplätzen gilt. Wenn der Zugang nicht eis- und schneefrei ist, bleiben die Mülltonnen ungeleert und es kann eine zweite, kostenpflichtige Anfahrt erfolgen.

Die städtischen Streugut-Winterkisten sind nicht für den Anlieger-Winterdienst gedacht! Sie dienen ausschließlich den Einsatzkräften in den jeweiligen Streubezirken.
Ausnahme: Autofahrer, die wegen glatter Fahrbahn oder an Steigungen liegengeblieben sind, können sich aus diesen Streukisten zur Selbsthilfe bedienen. 

Download: Infoflyer Räum- und Streupflicht für Anlieger

Wenn Sie Fragen zur Räum- und Streupflicht haben, wenden Sie sich bitte an das

Kundenbüro „Die Stadtreiniger“
Äußere Aumühlstraße 5, 97076 Würzburg
Tel.: 0931-37 44 44, Fax: 0931-37 44 24
E-Mail: stadtreiniger.kundenbuero@stadt.wuerzburg.de


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