Niederschlagswasser und Versickerung: Bau von Versickerungsanlagen in Würzburg
Bau von Versickerungsanlagen in Würzburg
Nach den Vorgaben der Entwässerungssatzung und des Wasserrechts muss Niederschlagswasser primär vor Ort bewirtschaftet, also versickert oder anderweitig in Garten und Haushalt genutzt werden. Durch diese naturnahe Art der Regenwasserbewirtschaftung sparen Sie zudem die sonst fällige Niederschlagswassergebühr und tragen zum Schutz vor Überschwemmungen, zur Grundwasserneubildung sowie zur Verbesserung des Kleinklimas bei. Schließlich kann der ökologische Umgang mit Regenwasser Außenanlagen sichtbar aufwerten.
Für Rückhaltung, Versickerung, Verdunstung und Nutzung von Niederschlagswasser gibt es sehr viele Möglichkeiten, angefangen von Dachbegrünungen oder anderen Bauwerksbegrünungen über flächenhafte Versickerungen bis hin zur Regenwassernutzungsanlagen für WC und Waschmaschinen. Häufig erweist sich eine Kombination verschiedener Ansätze als sehr nützlich.
Allerdings ist zu beachten, dass es in Würzburg auch Gebiete mit schlechter Sickerleistung (z.B. Teile von Heuchelhof und Rottenbauer) gibt, die eine funktionierende Sickeranlage nicht oder nur mit Sonderkonstruktionen erlauben. Gleiches gilt bei einem (ggf. auch nur zeitweise) hohen Grundwasserstand.
Grundsätzlich muss bei der Versickerung auch darauf geachtet werden, dass Nachbargrundstücke nicht durch Sickerwasser oder durch oberflächlich abfließendes (Stark-)Regenwasser beeinträchtigt werden. Von zentraler Bedeutung ist daher eine sorgfältige Planung des Umgangs mit dem anfallenden Niederschlagswasser; ggf. auch gemeinsam mit einem Fachbüro.
Wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerung von Regenwasser
In vielen Fällen ist die Versickerung von Niederschlagswasser ohne wasserrechtliche Genehmigung zulässig. Dies gilt insbesondere dann, wenn folgende Bedingungen beachtet werden:
- Das Niederschlagswasser wird flächenhaft (z.B. Muldenversickerung) über eine geeignete Oberbodenschicht versickert.
- Unterirdische Versickerungsanlagen wie Rigolen, Sickerrohre oder –schächte sind erlaubnisfrei nur zulässig, wenn eine flächenhafte Versickerung nicht möglich ist und eine entsprechende Vorreinigung (z.B. über einen Filter- oder Absetzschacht) erfolgt
- An eine Versickerungsanlage dürfen höchstens 1.000 m² befestigte Fläche angeschlossen werden
- Durch den Bau von Versickerungsanlagen dürfen keine stauenden, das Grundwasser schützenden Deckschichten (z. B. ausgeprägte Lehmschichten) durchstoßen werden
- Die Unterseite der Versickerungsanlage liegt nicht tiefer als 5 m unter der Geländeoberkante und ist mindestens 1 m vom Grundwasser entfernt (maßgeblich ist der Mittelwert der jahreshöchsten Grundwasserstände)
- In Wasserschutzgebieten ist nur die Versickerung von Dachflächenwasser über eine geeignete Oberbodenschicht (Mulde) möglich
- Die Versickerung erfolgt außerhalb von Altlasten und Altlastverdachtsflächen
- Das zu versickernde Niederschlagswasser stammt nicht von Flächen, auf denen regelmäßig mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird (ausgenommen Kleingebinde bis 20 Liter)
- Niederschlagswasser von unbeschichteten Kupfer-, Zink- oder Bleiflächen über 50m² ist grundsätzlich nicht erlaubnisfrei.
Weitere Informationen zur erlaubnisfreien Versickerung finden Sie beim Bay. Landesamt für Umwelt.
In anderen Fällen (größere oder gewerblich genutzte Flächen, Wasserschutzgebiet, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, größere Metalldächer, Altlasten, etc.) sind besondere Vorgaben zu beachten und es kann im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerung erforderlich sein. Hierzu kontaktieren Sie bitte die Fachabteilung Wasser- und Bodenschutzrecht.
Unabhängig von der Erlaubnispflicht müssen Versickerungsanlagen nach den Regeln der Technik errichtet und ausreichend dimensioniert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bay. Landesamtes für Umwelt.
Was ist zu tun, wenn eine Versickerung oder Nutzung von Regenwasser vor Ort nicht realisierbar ist?
Soweit eine Versickerung vor Ort nachweislich nicht realisierbar ist, soll sauberes Regenwasser nach Möglichkeit in ein Gewässer eingeleitet werden und damit dem natürlichen Wasserkreislauf erhalten bleiben. Niederschlagswasser kann genehmigungsfrei in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden, soweit bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Eine Zusammenfassung dieser Anforderungen finden Sie unter www.lfu.bayern.de.
Ist eine Erlaubnis erforderlich, so muss diese im Vorfeld bei der Fachabteilung Wasser- und Bodenschutzrecht beantragt werden.
Nur wenn eine Versickerung vor Ort und die direkte Einleitung des Niederschlagswassers in ein Gewässer nachweislich nicht realisierbar sind, kommt – ausnahmsweise – eine Einleitung in die städtische Kanalisation in Frage. Bitte stimmen Sie die Zulässigkeit in diesem Fall frühzeitig mit dem Entwässerungsbetrieb Würzburg ab. Dies gilt auch, soweit eine Versickerungsanlage z.B. über einen mit dem Kanal verbundenen Notüberlauf verfügen soll (es fallen dann im Regelfall Niederschlagswassergebühren an).
Weitere Informationen
- Praxistipps zum Umgang mit Niederschlagswasser: www.lfu.bayern.de
- Bei rechtlichen Fragen:
Fachabteilung Wasser- und Bodenschutzrecht umweltschutz@stadt.wuerzburg.de; Tel.: 0931 / 37 2705
- Bei technischen Fragen:
Fachkundige Stelle Wasserwirtschaft bei der Stadt Würzburg fsw@stadt.wuerzburg.de; Tel.: 0931 / 37 2881 -
Ansprechpartner bei Fragen zu Abwassergebühren (Niederschlags- und Schmutzwasser): www.ebw.wuerzburg.de
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Ansprechpartner zum Anschluss an die Kanalisation (Grundstücksentwässerung): www.ebw.wuerzburg.de