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Grundwasser und Bauen: Einwirken auf das Grundwasser und Rechtliches

Würzburg und das mögliche "Anschneiden" des Grundwassers

In Teilen des Stadtgebietes von Würzburg ist bei Bauvorhaben mit Problemen im Zusammenhang mit Grund- bzw. Schichtwasser zu rechnen.

Dies ist zum Beispiel in höher gelegenen Baugebieten mit anstehenden Keuperschichten (z. B. Rottenbauer Nord) regelmäßig der Fall. Auch ist beispielsweise in Heidingsfeld um den Heigelsbach und allgemein in Mainnähe der Flurabstand zum Grundwasser so gering, dass bei der Realisierung eines Bauvorhabens mit einem Anschneiden des Grundwassers gerechnet werden muss.

Wasserrechtliche Erlaubnis

Beabsichtigte Erdaufschlüsse, die eine Freilegung von Grundwasser oder eine Einwirkung auf die Höhe, Bewegung oder Beschaffenheit des Grundwassers erwarten lassen, sind dem Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Würzburg einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Ist seit der Anzeige ein Monat vergangen, ohne dass die Arbeiten untersagt wurden, so kann sie der Unternehmer beginnen und so lange durchführen, bis er auf Grundwasser einwirkt.

Die Bauwasserhaltung, also die vorübergehende Absenkung des Grundwassers, stellt eine Gewässerbenutzung dar, die der Erlaubnis bedarf. Die Erteilung der Erlaubnis ist beim Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Würzburg zu beantragen.

Auch der Einbau von Drainagen bei Bauvorhaben bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

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