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Grundwasser und Brunnen: Direkte Nutzung des Grundwassers | Anzeige der geplanten Brunnenbohrung

Brunnenbohrung

Brunnen in Garten und Haushalt

Die Benutzung des Grundwassers, insbesondere die Zutageförderung des Wassers durch einen Brunnen, bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Die Wassergesetze lassen jedoch für bestimmte Benutzungszwecke Ausnahmen von der Erlaubnispflicht zu. Eine Grundwassernutzung setzt normalerweise die Bohrung bzw. den Aushub eines Brunnens oder Schachtes voraus. Die Brunnenbohrung bzw. –ausschachtung, d. h. der Aufschluss von Grundwasser ist anzeigepflichtig.


Brunnen zur Gartenbewässerung

Die Grundwassernutzung zum Zweck der Gartenbewässerung kann nur dann als erlaubnisfrei eingestuft werden, wenn keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind. Ob die Voraussetzungen für eine erlaubnisfreie Grundwasserentnahme vorliegen, wird aufgrund der Angaben in der Bohranzeige geprüft.


Brunnen für Haushalt, insbesondere Waschen und WC-Spülung

Soweit keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt zu besorgen sind, erstreckt sich die erlaubnisfreie Benutzung auch auf die Verwendung des Wassers zum Waschen mit Waschmaschine und für die WC-Spülung. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass das gewonnene Grundwasser auch die Anforderungen z. B. an die Wasserhärte erfüllt.
Der Begriff Haushalt ist eng auszulegen. Man versteht darunter die Wasserversorgung eines einzelnen Haushalts. Eine gemeinsame Grundwasserentnahme für mehrere Haushalte, auch im selben Wohnhaus, kann nicht mehr als erlaubnisfreie Grundwasserbenutzung angesehen werden.


Bohranzeige

Wenn Sie einen Brunnen errichten möchten, ist es erforderlich, dies dem Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Würzburg mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Die Anzeige sollte folgende Angaben und Unterlagen erhalten:

  • geplante Verwendung des geförderten Grundwassers
  • Flurnummer und Gemarkung des Grundstückes, auf dem der Brunnen errichtet werden soll
  • Lageplan mit eingezeichnetem geplantem Brunnenstandort
  • vorgesehene maximale Bohrtiefe
  • Benutzungsumfang, d. h. wie viel Wasser soll zu welchem Zweck gefördert werden (z. B. Bewässerung des Gartens von 500 m² durch eine Pumpe mit einer Förderleistung von 2 l/s) und maximale Jahreswasserentnahme.

Für das Anzeigen Ihrer geplanten Brunnenbohrung verwenden Sie bitte folgende Datei:

Anzeige "Brunnen", 98 KB

Ob und unter welchen Auflagen die Bohrung zugelassen wird, teilt Ihnen der Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz unter Darlegung der ortspezifischen, wasserwirtschaftlichen und rechtlichen Situation mit. Ebenso erhalten Sie nach Möglichkeit weitere Hinweise, z. B. ob in der angegebenen Bohrtiefe mit Grundwasser zu rechnen ist.
 

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