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Grundwasser und Bauen: Bauwasserhaltung

Eine Bauwasserhaltung dient dazu, eine Baugrube während der Zeit einer Baumaßnahme trockenzulegen. Hierfür ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Diese Erlaubnispflicht besteht unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren. Geregelt werden dabei nur wasserrechtliche Tatbestände.

Das anfallende Wasser sollte (durch Versickerung) wieder dem Grundwasser zugeführt oder ersatzweise in ein Gewässer eingeleitet werden. Auch hierfür ist eine Erlaubnis erforderlich.

Beide Erlaubnisse (Bauwasserhaltung und Einleitung) werden in der Regel zusammen erteilt.

Die Bauwasserhaltung und die Einleitung müssen spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz beantragt werden. Hierzu steht Ihnen folgendes Antragsformular zur Verfügung:

Antrag_Bauwasserhaltung Antrag_Bauwasserhaltung, 126 KB

Sofern das Grundwasser/Bauwasser ausnahmsweise in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden soll, ist hierfür ein separater Antrag beim Entwässerungsbetrieb Würzburg erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.externer Link

Sollte das geplante Bauwerk dauerhaft in das Grundwasser einbinden und dadurch  ein Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser zu erwarten sein, so ist dafür eine separate wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie vom Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz.

Bei Entnahmen von über 100.000 m³ Wasser pro Jahr, kann eine Umweltverträglichkeitsprüfung (Ziffer 13.3 Anhang 1 UVPGexterner Link) erforderlich werden. In diesen Fällen bitten wir um frühzeitige Kontaktaufnahme.
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