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Bauen in Wasserschutzgebieten

In Würzburg gibt es sechs Wasserschutzgebiete. Für das Bauen in diesen Gebieten gibt es besondere Regelungen.

Bauen in Wasserschutzgebieten

Wasserschutzgebiete schützen die Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen und teilen sich in unterschiedliche Zonen auf. Die besonderen Auflagen und Verbote zum Schutz vor Verunreinigungen sind in jedem Wasserschutzgebiet individuell in der Schutzgebietsverordnung festgelegt. Für das Bauen und Planen bedeutet dies:

  • Prüfen Sie sehr frühzeitig, ob das geplante Baugrundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt. Eine Übersicht der amtlich festgesetzten Wasserschutzgebiete finden Sie im Bayernatlasexterner Link (->Thema wechseln -> Umwelt -> Wasser -> Trinkwasserschutzgebiete in Bayern) oder im Direktlinkexterner Link.
     
  • Falls das geplante Baugrundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, machen Sie sich bitte mit den Regelungen für bauliche Anlagen in der entsprechenden Schutzgebietsverordnung vertraut und berücksichtigen Sie diese in den weiteren Planungen. Die Schutzgebietsverordnungen finden Sie im Kapitel 6.2 im Ortsrecht der Stadt Würzburg.

Grundsätzlich gelten folgende Regelungen:

  • Im Fassungsbereich (Zone I) und der engeren Schutzzone (Zone II) dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden.
     
  • Hauptaufgabe der weiteren Zone (Zone III A und III B) ist es, die Grundwasserüberdeckung im näheren Einzugsbereich einer Trinkwasserversorgung weitestgehend zu erhalten. Deshalb sind dort keine größeren Eingriffe in den Boden erlaubt. Zum Teil sind dafür maximal erlaubte Gründungstiefen vorgegeben, zum Teil besteht die Vorgabe, dass die Bauwerberin bzw. der Bauwerber den Nachweis führen muss, dass die Bauausführung nicht zu einer Gefährdung des Grundwassers führen kann. Beim Ausheben der Baugrube muss in jedem Fall ein ausreichender Sicherheitsabstand zum höchsten Grundwasserstand eingehalten werden. Insbesondere bei der Planung von Bauvorhaben in Wasserschutzgebieten, die einen größeren Eingriff in den Erdboden mit sich bringen, ist es deshalb wichtig, frühzeitig zu prüfen, ob die Planungen mit den Vorgaben der Schutzgebietsverordnung in Einklang stehen. Der Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz bzw. das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg stehen dabei gerne beratend zur Seite.
     
  • Für den Einsatz wassergefährdender Stoffe (z.B. von Heizöl) gibt es Beschränkungen. Die Details sind in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung geregelt. Generelle Hinweise finden Sie hier.
     
  • In Wasserschutzgebieten ist die Versickerung von Niederschlagswasser grundsätzlich nur von Dachflächen und nur über eine geeignete Oberbodenschicht (Mulde) möglich. Weitere Informationen zum Umgang mit Niederschlagswasser finden Sie hier.
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