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Unterwegs mit Kindern

Bis zum Alter von acht Jahren fahren Kinder auf dem Gehweg oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen. Auf die Fahrbahn markierte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen sie nicht benutzen. Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen oder fahren auf Radwegen oder der Fahrbahn. Ab zehn Jahren müssen sie Radweg oder Fahrbahn nutzen. Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das radfahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten.

Foto: Unterwegs mit Kindern
Foto: Unterwegs mit Kindern (c) Isabella Hochrein

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