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Gehweg "Radfahrer frei"

Radfahrer dürfen Gehwege nur dann befahren, wenn diese mit der Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“ gekennzeichnet sind. Radfahrer müssen jedoch auf Fußgänger gezielt Rücksicht nehmen und ihre Geschwindigkeit anpassen. Schrittgeschwindigkeit, Anhalten oder ggf. Absteigen gehören bei Begegnungen mit Fußgängern zum geboten Verhalten für Radfahrer.

VZ_Gehweg_frei

Fachbereich Tiefbau und Verkehrswesen / Radverkehr - Mobilität
Veitshöchheimer Str. 1
97080 Würzburg
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