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Fußgängerzone

Radfahrer dürfen hier ebenfalls fahren. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden und die Geschwindigkeit ist an die des Fußgängerverkehrs anzupassen. In manchen Fällen kann die Freigabe von Fußgängerzonen für den Radverkehr auch einer zeitlichen Beschränkung unterliegen. Diese wäre über zusätzliche Beschilderung angezeigt.

VZ_Zone_frei

Gemeinsam achtsam

Fachbereich Tiefbau und Verkehrswesen / Radverkehr - Mobilität
Veitshöchheimer Str. 1
97080 Würzburg
radverkehr@stadt.wuerzburg.de