Sind Straßen als verkehrsberuhigte Bereiche („Spielstraßen“) beschildert, begegnen sich Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge stets als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Für alle ist zu jeder Zeit Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. In verkehrsberuhigten Bereichen müssen Rad- als auch Kraftfahrzeugfahrer jederzeit auf Fußgänger und insbesondere spielende Kinder gefasst sein, da diese die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen dürfen.