Radfahrstreifen sind immer benutzungspflichtig und mittels einer durchgezogenen Längsmarkierung von der Fahrbahn getrennt. Das Befahren durch den KFZ-Verkehr ist verboten. Nur bei Einmündungen und oder dahinter liegenden Parkplätzen am Seitenstreifen ist ein rücksichtsvolles Befahren / Queren erlaubt. Auf Radfahrstreifen besteht absolutes Halte- und Parkverbot.