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Radfahrstreifen

Radfahrstreifen sind immer benutzungspflichtig und mittels einer durchgezogenen Längsmarkierung von der Fahrbahn getrennt. Das Befahren durch den KFZ-Verkehr ist verboten. Nur bei Einmündungen und oder dahinter liegenden Parkplätzen am Seitenstreifen ist ein rücksichtsvolles Befahren / Queren erlaubt. Auf Radfahrstreifen besteht absolutes Halte- und Parkverbot.

Radfahrstreifen

Radfahrstreifen_01_Adrien
Radfahrstreifen_01_Adrien (c) Adrien Cochet-Weinandt

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