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Schutzstreifen

Schutzstreifen sind nicht benutzungspflichtig und mittels einer gestrichelten Längsmarkierung erkennbar. Sie zeigen einen Angebotsraum für den Radverkehr auf, den der KFZ-Verkehr nicht befahren darf. Schutzstreifen dürfen nicht befahren werden. Ausnahme ist der Begegnungsfall großer Fahrzeuge, für die die Kernfahrbahn zu schmal ist. Auch hier besteht absolutes Halte- und Parkverbot.

Schutzstreifen

Schutzstreifen_01_Adrien
Schutzstreifen_01_Adrien (c) Adrien Cochet-Weinandt

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