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Fahrradstraße / Fahrradzone

Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten und erfüllen meist eine wichtige Netzfunktion. Radfahrer dürfen hier unter Berücksichtigung des Rechtsfahrgebotes nebeneinander fahren. Weiterer Fahrzeugverkehr ist nur bei Zusatzbeschilderung zulässig. Radfahrer dürfen auch hier weder gefährdet noch behindert werden. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Fahrradzone ist ein zusammenhängendes Gebiet von Fahrradstraßen.

Fahrradstraße

Fahrradstrasse_05_Adrien
Fahrradstrasse_05_Adrien (c) Adrien Cochet-Weinandt

Fahrradstraßen Faltplan, 13218 KB
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