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Einbahnstraße / Verbot der Einfahrt

Im Falle nebenstehender Beschilderung ist dem Radverkehr die Einfahrt bzw. die Fahrt in Gegenrichtung erlaubt. Es gilt für alle Verkehrsteilnehmern weiterhin Rechtsfahrgebot. KFZ-Fahrer sind angehalten gezielt auf entgegenkommenden Radverkehr zu achten. Achtung in Zone 30: Im Verlauf und am Ende von Einbahnstraßen gilt (falls nicht anders beschildert) für alle Verkehrsteilnehmer weiterhin die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“.

Einbahnstraße

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