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Verkehr und Mobilität

Abstellen und vorbei kommen

Generell können Elektrokleinstfahrzeuge - außerhalb der Fußgängerzone - wie Fahrräder abgestellt werden.

Bitte achten Sie dabei darauf,

  • weder Fußgängern noch Rollstuhlfahrern den Weg zu versperren. Auf eine freibleibende nutzbare Restgehwegbreite von mindestens 1,6 m muss geachtet werden. 
  • ÖPNV-Haltestellen und Blindenleitsysteme sowie Rettungswege oder Einfahrten jederzeit freizuhalten 

Bitte beachten Sie zudem, dass E-Scooter in der Fußgängerzone Würzburg nicht erlaubt sind: Sie dürfen mit einem E-Scooter weder durch die Fußgängerzone durchfahren, noch diesen dort abstellen.

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