Abstellen und vorbei kommen
Generell können Elektrokleinstfahrzeuge - außerhalb der Fußgängerzone - wie Fahrräder abgestellt werden.
Bitte achten Sie dabei darauf,
- weder Fußgängern noch Rollstuhlfahrern den Weg zu versperren. Auf eine freibleibende nutzbare Restgehwegbreite von mindestens 1,6 m muss geachtet werden.
- ÖPNV-Haltestellen und Blindenleitsysteme sowie Rettungswege oder Einfahrten jederzeit freizuhalten
Bitte beachten Sie zudem, dass E-Scooter in der Fußgängerzone Würzburg nicht erlaubt sind: Sie dürfen mit einem E-Scooter weder durch die Fußgängerzone durchfahren, noch diesen dort abstellen.