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Verkehr und Mobilität

Verkehrsüberwachung Fließverkehr

Geschwindigkeitsüberwachung - eine Maßnahme für die Verkehrssicherheit!  - Zusätzlich zum ruhenden Verkehr hat sich die Stadt Würzburg im Jahr 1997 entschieden, auch den fließenden Verkehr in die Überwachungs­tätigkeit einzubeziehen.

Zu diesem Zweck wurden ein eigenes Messfahrzeug mit Radaranlage angeschafft und die Mitarbeiter durch entspre­chende Schulungen für die neuen Aufgaben qua­lifiziert.
Im September 2009 wurde die vorhandene Messanlage auf die neue, digitale Technik umgerüstet. Neben einer erheblichen Verbesserung der Bildqualität, schnelleren und effektiveren Verfahrensabläuften ist der Wegfall von Filmen und Laborentwicklung auch im Interesse des Umweltschutzes zu begrüßen. 

Ziel der städtischen Tempokontrollen ist v.a. die Überwachung der auf Tempo 30 beschränkten Bereiche, schwerpunktmäßig im Umfeld von Schulen, Kindergärten und Alten­heimen sowie die Schulwegsicherung. Die derzeit 208 Messstellen wurden im Einver­nehmen mit der Polizei festgelegt und sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Immer wieder werden Geschwindigkeitskontrollen auch von betroffenen Bürgern gefordert um der „Raserei“ z.B. in Wohngebieten Einhalt zu gebieten. Auch hier versuchen wir kurzfris­tig zu reagieren und entsprechende Messungen durchzuführen.

Hier können Sie sich die Messstellen als PDF-Dokument herunterladen: 

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Messstellen Messstellen, 219 KB

​Als flankierende Maßnahme zu den Messungen werden im Stadtgebiet Würzburg Geschwindigkeitsinformationssysteme eingesetzt. Die Standorte werden durch die Verkehrsüberwachung festgelegt. Der Fahrzeugführer erhält so die Möglichkeit sein Geschwindigkeitsverhalten sanktionsfrei zu überprüfen und seine Fahrweise regelkonform anzupassen. Insgesamt hat sich die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung als ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gerade der schwächeren Verkehrsteilnehmer bewährt.


Was tun, wenn es geblitzt hat?

Nach dem „Blitzen“ dauert es ungefähr eine Woche bis der vom Kraftfahrt-Bundesamtexterner Link mitgeteilte Fahrzeughalter Post von der Verkehrsüberwachung erhält. Je nach Höhe der Übertretung wird ein Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren eingeleitet. Alle weiteren wichtigen Informationen können dem Verwarnungsangebot bzw. dem Anhö­rungsbogen entnommen werden. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite. Den für Ihren „Fall“ zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf dem Anschreiben der Verkehrsüberwachung. 

Bußgeldkatalog: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldkatalog-bayern/externer Link
 

Infoblatt FV_Verfahren Infoblatt FV_Verfahren, 51 KB

Habe ich bereits Punkte?

Waren Sie doch schneller Unterwegs und möchten vor Erhalt Ihres Bußgeldbescheids Ihre Punkte im Fahreignungsregister überprüfen, können Sie einen Antrag auf Punkteauskunft beim Kraftfahrtbundesamtexterner Link stellen.


Ansprechpartner/innen:

  • Tel. 0931 37-3949 oder 0931 37-3674
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