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Verkehr und Mobilität

Verkehrsüberwachung - Ruhender Verkehr

Überwachung des ruhenden Verkehrs - Für viele Autofahrer ist der Strafzettel an der Windschutzscheibe immer noch das Ärgernis schlechthin. Es gilt jedoch zu Bedenken, dass die Überwachung der geltenden Regelungen letztlich im Interesse Aller liegt.

Wo auf Gehwegen geparkt, Rettungswege und Behindertenparkplätze „dicht gemacht“ und Anwohnerquartiere blockiert werden, hilft eine Verwarnung oder Geldbuße halt doch mehr als mahnende Worte und gut gemeinte Appelle.

Übrigens:
Es gibt meistens doch noch einen freien Parkplatz wie die aktuelle Parkplatz / Parkhausbelegungexterner Link im Geostadtplan zeigt!

Die Außendienstmitarbeiter der Verkehrsüberwachung sind daher täglich in verschiedenen Schichten im Stadtgebiet unterwegs, um die Einhaltung der Parkordnung sicherzustellen. Außerdem sind sie Ansprechpartner und „Auskunftsbüro“ für Besucher unserer Stadt, leisten bei Bedarf Erst-Hilfe, melden besondere Vorkommnisse an die Einsatzzentrale oder führen auch mal die ältere Dame über die Straße.


Was tun, wenn das „Knöllchen“ am Scheibenwischer klemmt?

Auf dem Strafzettel sind alle wichtigen Informationen aufgedruckt. Hier steht, was genau dem "Verkehrssünder" vorgeworfen wird und was er bezahlen muss. Die Höhe des Verwarnungs-/Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogexterner Link und liegt nicht im Ermessen der Stadt Würzburg oder gar des Mitarbeiters vor Ort.

Mit dem Strafzettel, der sog. „Scheibenwischerverwarnung“, startet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das nach klaren gesetzlichen Regeln abläuft. 
 

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung gerne unter den Telefonnummern 09 31 - 37 34 92 oder 09 31 - 37 36 81 mit Rat und Tat zur Seite.

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