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Vorübergehende Schankerlaubnis bei besonderen Anlässen

Sollen aus einem besonderen Anlass, z.B. bei einem Vereinsfest, alkoholische Getränke mit Gewinnerzielungsabsicht zum Verkauf angeboten werden, so benötigt man eine vorübergehende Schankerlaubnis.

Dies ist in § 12  des Gaststättengesetzes geregelt http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__12.htmlexterner Link

Die Erlaubnis kann für Feste und andere Veranstaltungen in Würzburg bei der Stadt Würzburg unter Vorlage dieses Formblattes beantragt werden:

Antrag auf vorübergehende Schankerlaubnis bei besonderen Anlässen | § 12 Gaststättengesetz bzw. Art. 19 LStVG | Stand: 02/2023, 200 KB

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung eines Festes anzeigepflichtig sein kann. Die Anzeige ist mit dem gleichen Formular möglich.

 

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