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Gewerbesteuer (Fachabteilung Steuern und Gebühren)

Bei Fragen zu diesem Thema sind Sie im Fachbereich Finanzen an der richtigen Adresse.

Wenn Sie gewerbesteuerpflichtig sind, gilt:

  • Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften (GbR, oHG etc.) fällt Gewerbesteuer an, wenn der Gewerbeertrag über 24.500 € liegt. 
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Genossenschaft etc.) müssen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag Gewerbesteuer zahlen. 
  • Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich am Betriebssitz zu entrichten. 

Die Gewerbesteuer berechnet sich auf der Basis Ihres Gewerbeertrags über Steuermesszahl, Steuermessbetrag und Gewerbesteuerhebesatz.

Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften fällt nur Gewerbesteuer an, wenn der Freibetrag von 24.500 € überschritten wird. Für darüber hinausgehende Beträge wird eine Steuermesszahl von 3,5 % auf den verbleibenden Gewerbeertrag angewendet.

Bei Kapitalgesellschaften beträgt die Steuermesszahl 3,5 % auf den gesamten Gewerbeertrag und ergibt den Steuermessbetrag.

Die so ermittelten Steuermessbeträge werden mit dem Gewerbesteuerhebesatz, der in Würzburg bei 420 % liegt, multipliziert. Das Ergebnis ist die von Ihnen zu entrichtende Gewerbesteuer.
 

Stadt Würzburg
Fachabteilung Steuern und Gebühren im Fachbereich Finanzen

Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel. 0931 / 37 32 35
Fax 0931/ 37 38 05
 

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