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Planungsrecht (Fachabteilung Bauleitplanung)

Kontaktieren Sie die Fachabteilung Bauleitplanung mit Ihrer Gewerbeplanung frühzeitig, dann erfahren Sie was möglich ist und was nicht.

Die Fachabteilung Bauleitplanung bündelt alle Informationen zum Thema Planungsrecht. Anhand von Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Grünordnungsplan etc. wird das Miteinander (Arbeit, Wohnen und Freizeit) im öffentlichen und privaten Interesse geregelt.

Der Gebietscharakter (reines Wohngebiet, allg. Wohngebiet, Mischgebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet oder Sondergebiet) entscheidet über die möglichen Nutzungen Ihrer Räumlichkeiten. Hier gibt es Regeln für Bauherren, Mieter bzw. Betreiber. Vom Gebietscharakter ist abhängig, ob Sie Ihre Geschäftsidee am gewünschten Ort betreiben dürfen.

Fragen Sie die Fachabteilung Bauleitplanung, sobald Sie wissen, mit welcher Geschäftsidee Sie sich in welchem Gebiet niederlassen wollen. Liegt ein Bebauungsplan vor, so müssen Sie dessen Festlegungen beachten.

Unsere Stellungnahme zu Ihren Plänen ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Wird Ihr Vorhaben erst in der Baugenehmigungsphase von uns zurückgewiesen, kostet Sie das viel Zeit und Geld - deswegen: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Fachabteilung Bauleitplanung auf. 

 

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