Menü

Förderberatung für Unternehmen aus Stadt und Landkreis Würzburg

Das Servicecenter Förderberatung ist ein gemeinsames Angebot der Stadt Würzburg und des Landkreises Würzburg. Es möchte Sie dabei unterstützen, Fördermittel für Ihre Projekte zu bekommen.

Zum Beispiel in den Bereichen

  • Forschung und Innovation,
  • Digitalisierung,
  • Investition,
  • Umwelt - Klima - Energie.

Die Beratung durch das Servicecenter richtet sich an alle Unternehmen aus der Stadt Würzburg und dem Landkreis Würzburg und ist kostenlos.

Dritte (öffentliche Institutionen, wissenschaftliche Einrichtungen usw.) wenden sich bitte an


So erreichen Sie das Servicecenter Förderberatung 

Die Fördermittel-Hotline ist erreichbar

Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9.30 Uhr und 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 09 31 260 02 77

Gerne können Sie auch in der Servicecenter-Gruppe auf XINGexterner Link Mitglied werden.


Virtuelle Beratung

Die Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Das ist jetzt auch virtuell über MS Teams möglich. 

Die Vorteile: Man sieht sich (wenn man möchte), kann etwas in die Kamera halten und gemeinsam Präsentationen durchgehen.

Interessiert?
Unter diesem externen Link zu Google Formsexterner Link können Sie sich zur virtuellen Fördermittelberatung anmelden. 

FAQ Fördermittel / Förderberatung
FAQ

Die EU, der Bund und der Freistaat Bayern vergeben Fördermittel an Unternehmen und Dritte, damit diese Projekte realisieren können, die aus Sicht des Fördergebers von Bedeutung sind.

Öffentliche Fördermittel werden also nicht zweckfrei vergeben. Der Empfänger von Fördermitteln verpflichtet sich vielmehr dazu, bestimmte Leistungen zu erbringen oder bestimmte Bedingungen zu erfüllen: zum Beispiel neue Arbeitsplätze zu schaffen, eine technische Entwicklung anzugehen oder Energie einzusparen.

Im Wesentlichen lassen sich zwei Gruppen von Fördermitteln unterscheiden:

  • nicht-rückzahlbare Zuschüsse
  • Förderdarlehen

Die nicht-rückzahlbaren Zuschüsse müssen Sie nicht an den Fördergeber zurückzahlen. Sie können diese Mittel abrufen, sobald Ihnen die Kosten, die Sie im Förderantrag beschrieben haben, tatsächlich entstanden sind: zum Beispiel, wenn Sie eine gelieferte Maschine bezahlt haben.

Förderdarlehen sind vergünstige Kredite, die zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten werden. Förderdarlehen werden in aller Regel über Ihre Hausbank ausgereicht.

Die EU, der Bund und der Freistaat Bayern bieten zusammen mehrere tausend Förderprogramme an. Deshalb ist die Frage, welche Projekte durch öffentliche Fördermittel unterstützt werden können, nicht in wenigen Sätzen zu klären.

Gängige Projekttypen können zum Teil über mehrere Förderprogramme gefördert werden. Dazu zählen

  • Forschung und Innovation,
  • Digitalisierung,
  • Investition,
  • Umwelt - Klima - Energie.

Aber auch für außergewöhnliche Projekte kann eine Förderung zur Verfügung stehen.


Lediglich bei ausgesprochenen Kleinprojekten sollten Sie bedenken, dass der Aufwand einer Antragstellung möglicherweise größer ist als der finanzielle Nutzen durch einen Zuschuss.

Zu jedem Förderprogramm gibt es eine sogenannte Förderrichtlinie. Darin ist genau beschrieben ist, wer unter welchen Bedingungen eine Förderung erhalten kann. Durch Auswertung der jeweiligen Förderrichtlinie können Sie also entscheiden, ob Ihre Investition oder Ihr Projekt förderfähig ist. Die Richtlinien können Sie auf der Webseite der Förderdatenbankexterner Link einsehen.

Der Fördergeber muss sich genauso an die Förderrichtlinie halten wie der Antragsteller. Durch dieses formalisierte Verfahren besteht für alle Beteiligten ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

Das Servicecenter unterstützt Sie beim Finden eines passenden Förderprogramms für Ihr geplantes Projekt. Es ist auch möglich, dass das Servicecenter zu der Einschätzung kommt, dass es für Ihr Projekt keine Fördermöglichkeiten gibt. Auch das teilen wir Ihnen mit.

Wenn das Servicecenter ein passendes Förderprogramm für Sie finden konnte, erhalten Sie außerdem Informationen über

  • die Chancen und Risiken einer Antragstellung und die
  • Auflagen und Bindungen, die Sie bei einer Bewilligung von Fördermitteln beachten müssen.

Bitte beachten Sie:
Das Servicecenter kann keinen Förderantrag für Sie erarbeiten. Die Antragsunterlagen sind von Ihnen selbst zu erstellen bzw. durch einen von Ihnen beauftragten Dienstleister zu erarbeiten.

Nein, mit öffentlichen Fördermitteln können Sie immer nur einen Teil der Finanzierung sicherstellen. Sie müssen auf jeden Fall einen Eigenanteil aufbringen. In den Eigenanteil kann aber zum Beispiel auch ein Bankdarlehen einfließen. Im Förderantrag müssen Sie nachweisen, dass Sie den Eigenanteil auch tatsächlich aufbringen können.

Wie hoch der Zuschuss für ein Projekt sein kann (Fördersatz), ist von Förderprogramm zu Förderprogramm unterschiedlich.

Wie aufwändig die Beantragung von Fördermitteln ist, hängt vom Förderprogramm ab, in dem der Antrag gestellt wird. Hierzu gibt es keine allgemeine Regel.

Es ist aber immer nötig, einen schriftlichen Förderantrag zu stellen. In diesem Antrag müssen Sie auf jeden Fall das von Ihnen geplante Projekt und dessen Finanzierung beschreiben. Häufig müssen Sie auch Unterlagen zur Beschreibung Ihres Unternehmens beifügen (z. B. Handelsregisterauszug, Jahresabschluss).

Auch nachdem Sie eine Bewilligung über eine Förderung erhalten haben, ist einiges zu tun. Um die Fördermittel abzurufen, müssen Sie zum Beispiel einen Verwendungsnachweis einreichen. In diesem müssen Sie die Kosten nachweisen, für die Sie den Zuschuss abrufen möchten.

Häufig ist es auch notwendig, dass Sie dem Fördergeber den Verlauf und den Erfolg Ihres Projektes beschreiben und aufzeigen, dass Sie die Förderbedingungen einhalten.

Das alles ist aber machbar und sollte Sie nicht davon abhalten einen Förderantrag zu stellen.

Für alle Förderprogramme gilt die Regel: Antrag vor Maßnahmenbeginn. Eine Förderung ist nur für Projekte möglich, mit denen Sie noch nicht begonnen haben. Eine Maschine können Sie zum Beispiel erst bestellen, wenn Sie die Bewilligung für eine Förderung erhalten haben. Von der Regel ausgenommen sind allerdings bestimmte Vorplanungen.

Wenn das Servicecenter Förderberatung ein passendes Förderprogramm für Ihre Investition gefunden hat, beraten wir Sie natürlich auch zu der Frage, wann Sie mit welchen Schritten in Ihr Projekt starten können.

Bitte beachten Sie auch, dass die Antragstellung und die Bearbeitung Ihres Antrages durch den Fördergeber einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit der Suche nach Fördermitteln sollten Sie deshalb beginnen, wenn Sie Ihr Projekt zeitlich und finanziell konkretisieren können.

Mit einem Transformationskonzept legen Unternehmen einen für sie gangbaren Weg fest, wie sie klimaneutral werden können. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert die Erarbeitung solcher Konzepte mit einem Zuschuss von bis zu 80.000 EUR.

Deutschland soll bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Deshalb hat die Bundesregierung die Klimazieleexterner Link noch einmal deutlich nachgeschärft. Das fordert auch die deutsche Wirtschaft. Aber welche Maßnahmen sollen Unternehmen konkret ergreifen, um klimaneutral zu werden? Erneuerbare Energien einsetzen oder energieeffiziente Maschinen und Anlagen beschaffen oder gleich beides? 

Damit Unternehmen einen für sie gangbaren Weg festlegen können, fördert das Bundeswirtschaftsministerium seit einiger Zeit auch sogenannte Transformationskonzepteexterner Link

Ein Transformationskonzept ist die Darstellung der längerfristigen Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens. Dies umfasst sowohl die qualitative und quantitative Beschreibung der Ausgangssituation in Bezug auf ein CO2-Minderungsziel als auch die Beschreibung möglicher Maßnahmen, mit denen das CO2-Ziel erreicht werden soll.


Inhalte eines Transformationskonzeptes

Im Detail muss ein Transformationskonzept die folgenden Punkte beinhalten, um vom BMWK gefördert zu werden:

  • Darstellung des IST-Zustands der CO2-Emissionen bzw. der CO2-Bilanz
  • Formulierung eines CO2-Neutralitätsziels bis spätestens 2045
  • ein längerfristiges (mindestens zehn Jahre nach Antragstellung) und konkretes CO2-Ziel (SOLL-Zustand) für den oder die betrachteten Standort(e)
  • Maßnahmenplan für die Zielerreichung bzw. die Transformation von IST- zu SOLL-Zustand
  • Einsparkonzept(e) für mindestens ein Vorhaben des EEW-Förderprogramms
  • Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur

Beispiel für ein Transformationskonzept

Ein großer Batteriehersteller möchte seine Produktion in Deutschland nachhaltiger und ökologischer gestalten. Um einen Beitrag zum Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 der Bundesregierung zu leisten, will er seine Emissionen um mindestens 40 Prozent senken. Zur Identifizierung des Ressourcen- und Energieeinsparpotentials an mehreren Werksstandorten möchte der Hersteller von einem externen Energieberater ein Transformationskonzept erarbeiten lassen, mit dem Ziel, die identifizierten Maßnahmen in einem Zeitraum von 10 Jahren im Unternehmen umzusetzen. 

Eine ausführliche Beschreibung des Beispiels finden Sie auf dieser Webseite des BMWK.
 

Bis zu 80.000 EUR Förderung für das Transformationskonzept

Bezuschusst werden bei der Erstellung eines Transformationskonzeptes Kosten

  • für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz,
  • für Energieberater,
  • für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen
  • usw.

Wichtig: Eigenleistungen des Antragstellers werden nicht gefördert. Förderfähig sind also nur Kosten von Dritten.

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, auch kommunale Unternehmen. Die Erstellung eines Konzeptes soll max. 12 Monate dauern und wird mit max. 80.000 EUR gefördert. Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt der Fördersatz 60%, für Großunternehmen 50%.

Haben Sie weitere Fragen zu dieser Fördermöglichkeit? Dann sprechen Sie das Servicecenter Förderberatung an.

Sie erreichen das Servicecenter Förderberatung von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer: Tel: 0931/ 260 02 77 oder per E-Mail an die Adresse foerderberatung@wuerzburg.de.

Und unter diesem Linkexterner Link können Sie sich zu einer Online-Beratung per MS-Teams anmelden.

Das Servicecenter Förderberatung wird recht häufig gezielt nach EU-Fördermitteln gefragt. Das ist ein guter Anlass, hier einmal über die Förderangebote der EU zu berichten.

Was sind eigentlich EU-Fördermittel?

Fördermittelberater verstehen unter EU-Fördermitteln Zuschüsse, die man in einem Programm beantragen kann, für das die Europäische Union direkt verantwortlich ist. Dementsprechend werden Förderanträge bei der EU-Kommission oder bei einer von der Kommission beauftragten Organisation gestellt, zum Beispiel einer Agentur.

Analog dazu sind mit deutschen Fördermitteln Zuschüsse gemeint, die man in einem Förderprogramm beantragen kann, für das die Bundesregierung oder ein Bundesland verantwortlich ist. Dementsprechend sind Förderanträge bei einer Organisation in Deutschland zu stellen.

Ein Beispiel dafür aus dem Freistaat Bayern ist der Digitalbonusexterner Link.

Aber: In nicht wenige deutsche Förderprogramme fließen auch Mittel aus den großen europäischen Struktur- und Investitionsfondsexterner Link wie

  • dem EFRE,
  • dem ELER,
  • dem ESF+
  • usw.

ein. Wer einen Zuschuss aus solchen Programmen erhält, bekommt in gewisser Weise auch EU-Fördermittel.

Als Beispiel dafür finden sich unter diesem Linkexterner Link die Programme, die Bayern in der Förderperiode 2021 bis 2027 mit Mitteln aus dem EFRE betreiben wird.

Trotzdem sind aber auch das deutsche Fördermittel, weil sie eben auf Basis deutscher Förderprogramme vergeben und bei deutschen Stellen beantragt werden müssen.


EU-Fördermittel: Think big!

Grundsätzlich verfolgen die EU und die Mitgliedsstaaten mit ihren Förderprogrammen und den daraus bewilligten Fördermitteln den gleichen Zweck: Sie wollen damit Projekte und Aktivitäten unterstützen, die ihnen wichtig sind und ihrer politischen Agenda entsprechen. Das können zum Beispiel Projekte in den Bereichen

  • Digitalisierung,
  • Infrastruktur,
  • Innovationen,
  • Umwelt- und Klimaschutz,
  • Gesundheit
  • usw.

sein. Aber auch wenn es um denselben Förderzweck geht, bewegen sich die EU und Deutschland mit ihren Programmen im Prinzip auf unterschiedlichen Ebenen.

Grund dafür ist das Subsidiaritätsprinzipsexterner Link: „Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.“ (Art. 5 des Vertrags über die Europäische Union)

Aus diesem Grund haben die Förderprogramme der EU einen gesamteuropäischen Anspruch: Projekte oder Aktivitäten müssen ein Problem aufgreifen, das nicht nur in einem EU-Mitgliedsstaat besteht oder Lösungen anbieten, die von europaweitem Interesse sind.


Digitalisierung und Infrastruktur

Bei der Förderung von Digitalisierung und Infrastruktur, zum Beispiel über die Connecting Europe Facilityexterner Link, zeigt sich der europäische Anspruch darin, dass Lücken in den europäischen Netzen geschlossen werden sollen.

Da die CEF den Menschen in allen Mitgliedstaaten zugutekommen soll, können Projekte mit einem rein lokalen Bezug darüber nicht gefördert werden.


Innovationen

Auch bei der Innovationsförderung bewegen sich die EU und Deutschland nicht auf dem gleichen Terrain.

Die EU bündelt ihre entsprechenden Aktivitäten im Großen und Ganzen in ihrem 9. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation mit Namen Horizon Europeexterner Link. HEU soll nicht weniger als einen ökologischen und digitalen Wandel erreichen. Zum Beispiel durch die Entwicklung von Schlüsseltechnologien.

Deshalb werden über HEU tatsächlich nur hochinnovative Projekte gefördert, für die in der Regel Konsortien gebildet werden müssen, in denen Partner aus mehreren EU-Mitgliedsstaaten oder assoziierten Staaten zusammenarbeiten.

Diese transnationalen Konsortien sind aber keine Bürde. Aus Perspektive der EU realisieren sie den gesamteuropäischen Anspruch. Aus Perspektive der Projektpartner ermöglichen sie grenzüberschreitende Forschung und Entwicklung, bei der alle Partner einen Zuschuss bekommen.

Das ist mit deutschen Förderprogrammen ohne weiteres nicht möglich. Hier gibt es die Förderung nur für Unternehmen in Deutschland.

Selbstverständlich haben auch der Bund und die Bundesländer Förderprogramme, die einen ähnlich ausgeprägten Anspruch an die Innovationshöhe haben wie Horizon Europe. Aber im Gegensatz zur EU gibt es vom Bund und von den Bundesländern auch Förderprogramme, die explizit in die Breite zielen, um möglichst viele Unternehmen zu Forschung und Entwicklung zu motivieren. Beispiele dafür sind

über die auch kleinere Innovationssprünge gefördert werden.


Umwelt- und Klimaschutz

Bei Fördermaßnahmen zugunsten von Umwelt und Klima verhält es sich ähnlich wie bei der Innovationsförderung. Das heißt, es gibt Überschneidungen, aber auch Abgrenzungen.

Sowohl die EU als auch der Bund und die Bundesländer fördern innovativen technischen Umwelt- und Klimaschutz. Das zeigen die folgenden Beispiele:

Im Gegensatz zur EU gibt es vom Bund und von den Bundesländern aber auch Förderprogramme, über die es Zuschüsse für Umwelt- und Klimaschutztechnik gibt, die nicht innovativ ist, also „nur“ dem Stand-der-Technik entspricht.

Ein Beispiel dafür ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaftexterner Link. Hierüber können Unternehmen Zuschüsse bekommen, wenn sie durch Optimierung ihrer Produktionsprozesse und/oder die Anschaffung effizienter Technik Energie oder Ressourcen einsparen.

Also auch bei diesem Förderthema verfolgen Bund und Länder einen breiteren Förderansatz als die EU und halten Förderprogramme für einen deutlich größeren Adressatenkreis vor.


Was bedeutet das für Sie und die Fördermittelberatung?

EU-Fördermittel sind Teil einer Fördermittellandschaft, von der Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Projekte und Aktivitäten profitieren können. Sie sind aber häufiger auf speziellere Zwecke und einen kleineren Adressatenkreis zugeschnitten.

Wenn Projekt und Programm „matchen“, können sie aber attraktiver sein als vergleichbare deutsche Förderangebote. Für Unternehmen, die zusammen mit Partnern in Europa forschen und entwickeln wollen, sind EU-Fördermittel wahrscheinlich sogar die erste Wahl. Beispiele dafür, was bei derartigen FuE-Projekten herauskommen kann, finden Sie unter diesem Linkexterner Link.

Zugegebenermaßen ist es aber nicht ganz einfach, die richtige EU-Förderung im Fördermitteldschungel zu finden. Es sei denn, Sie sind ein Unternehmen aus der Stadt Würzburg oder dem Landkreis Würzburg. Denn dann können Sie einfach das Servicecenter Förderberatung der Wirtschaftsförderung ansprechen.

Allerdings empfehlen wir, sich nicht auf ein bestimmtes (EU-)Förderprogramm zu fixieren. Unter Umständen gibt es eine deutsche Förderalternative, die einfacher zu beantragen ist. Diesen weiten Blick auf die europäische und deutsche Fördermittellandschaft bieten wir Ihnen an.

Neben dem Servicecenter Förderberatung gibt es in der Region Würzburg weitere Ansprechpartner, die Sie kennen sollten, wenn Sie sich für Fördermittel interessieren.

Die folgenden Institutionen können Sie weiterberaten oder auf spezielle Fragestellungen eingehen. Zum Teil sind sie auch für die Entgegennahme von Förderanträgen zuständig.
 
Handwerkskammer für Unterfranken
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
LfA Föderbank Bayern
Servicezentrum Forschung und Technologietransfer der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Regierung von Unterfranken
Sparkasse Mainfranken Würzburg
 


Handwerkskammer für Unterfranken

Rennweger Ring 3
97070 Würzburg 
Telefon: (0931) 30 908 0
E-Mail: info@hwk-ufr.de

Die Handwerkskammer für Unterfranken hat rund 18.000 Mitgliedsbetriebe mit etwa 88.000 Beschäftigten. Sie kümmert sich um die Bereiche Selbstverwaltung, Interessenvertretung und Dienstleistungen. Vom Staat wurden der Handwerkskammer hoheitliche Aufgaben übertragen, so führt sie z. B. die Handwerksrolle und regelt das Prüfungswesen.

Die Handwerkskammer sorgt für eine gemeinsame und solidarische Vertretung der Anliegen aller Handwerker in Politik und Öffentlichkeit. Nach dem Motto praxisnah und fachkundig bietet die Handwerkskammer maßgeschneiderte Beratung für ihre Mitglieder. Das Leistungsspektrum umfasst sämtliche Bereiche des betrieblichen Alltags. Von A wie Arbeitsrecht bis U wie Umwelt.

Auch auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung steht die Handwerkskammer Unternehmern, Beschäftigten und Lehrlingen sowie Jugendlichen und deren Eltern mit Rat und Tat zur Seite. In drei Bildungszentren, drei Akademien sowie und einer kleineren Bildungsstätte in Bad Neustadt/Saale bietet sie zahlreiche Kurse und Seminare an.

Die betriebswirtschaftlichen Beratungsstellen der Handwerkskammer haben sich zu einem wesentlichen Bestandteil der handwerklichen Gewerbeförderung entwickelt. Die Betriebsberater unterstützen Existenzgründer und Inhaber von bestehenden Betrieben bei der Bewältigung vielfältiger Aufgabenstellungen in betriebswirtschaftlichen, technischen, Umwelt/Sicherheits-, und weiteren Fragestellungen.

Ihre Ansprechpartner:

Peter Urbansky
Unternehmensberatung Betriebswirtschaft
Telefon: (0931) 30 908 11 61
E-Mail: p.urbansky@hwk-ufr.de

Michael Pfister
Unternehmensberatung Betriebswirtschaft
Telefon: (0931) 30 908 11 60
E-Mail: m.pfister@hwk-ufr.deTel

Michael Englert
Unternehmensberatung Technik
Telefon: (0931) 30 908 12 64
E-Mail: m.englert@hwk-ufr.de

Tatjana Horst
Unternehmensberatung Umwelt & Energie
Tel.: (0931) 30 908 11 68
Fax: (0931) 30 908 16 68
E-Mail: t.horst@hwk-ufr.de
 


IHK Würzburg-Schweinfurt

Mainaustraße 33
97082 Würzburg
Telefon: (0931) 41 91 - 0

Die IHK Würzburg – Schweinfurt ist in Sachen „Unternehmensfinanzierung“ häufig erster Ansprechpartner bei Unternehmern, Jungunternehmern und Existenzgründern in Mainfranken. Darüber hinaus ist die IHK „Regionalpartner“ der KfW Förderbank und stellt somit die antragstellende Institution für die Förderung von Beratungskosten dar.

Der Beratungsbedarf ist hoch. Denn, ob in neue Maschinen, Geräte, Ausstattungen investiert, ob das Geschäftsgebäude renoviert oder Arbeitsplätze eingerichtet werden müssen, die Finanzausstattung ist für Unternehmen von erheblicher Bedeutung. Dasselbe gilt, wenn Aufträge und Forderungen vorzufinanzieren sind, neue Ideen und technische Innovationen umgesetzt und neue Märkte, insbesondere im internationalen Raum, erschlossen werden sollen.

Unternehmenskapital ist in aller Regel knapp, weil es von der Höhe des Eigenkapitals und der vorhandenen, meist sehr begrenzten Sicherheiten abhängt. Um die Finanzdecke zu stärken, spielen deshalb staatliche Zuschüsse, Kredite mit Haftungsfreistellungen und Bürgschaften des Bundes und des Freistaates Bayern eine besondere Rolle. Deshalb sollten auch Unternehmer kleiner und mittelständischer Betriebe sowie Existenzgründer prüfen, ob der Einsatz von Fördermitteln für das jeweilige Vorhaben vorteilhaft ist.

Die IHK bietet eine breite Informationspalette, die Seminare, Workshops, Finanzierungssprechtage und individuelle Beratungsgespräche sowie den IHK-Förderleitfaden „Besser finanziert“ umfasst. Die IHK-Informationen weisen den Weg zu der breiten Förderpalette des Staates und zeigen die Förderbedingungen und zuständigen Förderstellen auf. Auf diese Weise lassen sich Fördermöglichkeiten schnell und zielgenau erfassen und kombinieren.

Eine gute Vorbereitung rund um Fördermittel stellt darüber hinaus eine gute Informationsgrundlage für das individuelle Beratungsgespräch in der IHK und das Gespräch mit der antragstellenden Hausbank dar. Gut informierte Unternehmer und Existenzgründer bestätigen: Der viel zitierte „Förderdschungel“ lichtet sich, wenn die für das eigene Profil passenden Fördermittel ausgewählt und besprochen sind.

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Sascha Genders
Leiter des IHK-Fachbereichs Existenzgründung und Unternehmensförderung
Telefon: (0931) 41 94 373
E-Mail: sascha.genders@wuerzburg.ihk.de

Kurt Treumann
Leiter des IHK-Fachbereichs International
Telefon: (0931) 41 94 353
Email: kurt.treumann@wuerzburg.ihk.de

Oliver Freitag
Leiter des IHK-Fachbereichs Innovation und Umwelt
Telefon: (0931) 41 94 327
Email: oliver.freitag@wuerzburg.ihk.de


LfA Förderbank Bayern

Repräsentanz Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: (0911) 81 00 800
E-Mail: nuernberg@lfa.de

Die Repräsentanz der LfA Förderbank Bayern berät gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründer zu bayerischen Förderdarlehen. Darüber hinaus informiert sie auch über Förderdarlehen der KfW für die gewerbliche Wirtschaft. Bei Detailfragen zu letzteren verweist sie auf die KfW.

In Unterfranken bietet die LfA zusammen mit der IHK Würzburg-Schweinfurt persönliche Beratungen im Rahmen der meist monatlichen Finanzierungssprechtage an.

Unabhängig von den Beratungen sind alle Förderdarlehen - egal ob von der LfA Förderbank Bayern oder von der KfW - über die jeweilige Hausbank zu beantragen und zwar rechtzeitig vor dem Beginn des Vorhabens.

Die Repräsentanz der LfA in Nürnberg ist außerdem Anlaufstelle für Unternehmen, die sich in ihrer Existenz bedroht sehen. In diesem Zusammenhang bearbeitet sie auch Förderanträge für den Runden Tisch und die Turn Around Beratung.

Die LfA arbeitet eng mit der Regierung von Unterfranken und dem Innovations- und Technologiezentrum Bayern (bayerische Technologieförderprogramme) im Nürnberger „Haus der Forschung“ zusammen und weist auf diese Institutionen hin, wenn sich aus Telefonaten oder persönlichen Beratungen ergibt, dass diese Einrichtungen ebenfalls für eine Förderung in Betracht kommen könnten.

Außerdem ist die LfA eine Anlaufstelle für Unternehmen, die sich in existenzbedrohenden Situationen sehen. Sie ist als Regionalpartner der KfW tätig (Runder Tisch, Turn Around Beratung).


Servicezentrum Forschung und Technologietransfer
Julius-Maximilians-Universität Würzburg


Sanderring 2
97070 Würzburg
Telefon: (0931) 31 82 806
Internet: www.sft.uni-wuerzburg.deexterner Link

An der Julius-Maximilians-Universität Würzburg wird die Entstehung von Gründungen aus der Universität heraus intensiv gefördert. Als zentrale Anlaufstelle für Gründungsinteressierte steht hierfür das Servicezentrum Forschung und Technologietransfer (SFT) zur Verfügung. Die Gründerberater des SFT sind beim Schreiben eines Businessplans, bei der Zusammenstellung Ihres Gründungsteams, bei der Einwerbung von Fördermitteln oder bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten behilflich. Eingebunden in ein großes Netzwerk können Kontakte zu Kapitalgeber, Kunden, Kooperationspartnern oder Experten vermitteln werden, die für die Umsetzung von Geschäftsideen wichtig sind.

Das SFT bietet eigens für den Gründungsservice ein vielfältiges Veranstaltungsangebot von Workshops und Seminaren an, welches Studierende und Wissenschaftler für das Thema Gründung sensibilisiert und qualifiziert. Durch ein effizientes Besuchsprogramm identifizieren die Mitarbeiter des SFT gründungsrelevante Forschungsprojekte an der Hochschule.

Die enge Zusammenarbeit des Servicezentrums Forschung und Innovation mit dem Lehrstuhl für Unternehmensgründung und Unternehmenswachstum bietet eine optimale Basis, um das Thema Gründung sowohl wissenschaftlich als auch praxisorientiert voranzutreiben und zu vermitteln. Der Lehrstuhl für Unternehmensgründung und Unternehmenswachstum verankert die Themen Entrepreneurship und Innovation in Forschung und Lehre. Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls sind u. a. Entrepreneurship und Innovation in Hightech-Branchen, Academic Entrepreneurship, sowie das nachhaltige Unternehmertum.

Ihr Ansprechpartner:

Prof. Dr. Lukas Worschech
Leiter des Servicezentrums, EU-Forschungsreferent
Telefon: (0931) 31 85 813
E-Mail: lukas.worschech@uni-wuerzburg.de

Cornelia Kolb
Referentin für Gründungsförderung
Telefon: (0931) 31 88 652
E-Mail: c.kolb@uni-wuerzburg.de


Regierung von Unterfranken

Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon: (0931) 380-1220

Das Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Beschäftigung bei der Regierung von Unterfranken ist Ansprechpartner und Berater in Fragen der öffentlichen Finanzierungshilfen. Im Rahmen der Bayerischen Regionalen Förderprogramme ist die Regierung von Unterfranken die beratende und entscheidende Stelle für Vorhaben im Regierungsbezirk. Gefördert werden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, im einzelnen Vorhaben der Industrie, des Handwerks, des Fremdenverkehrsgewerbes und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.

Eine Förderung ist möglich, wenn die Investitionen regionalwirtschaftlich bedeutsam sind, das Unternehmen überwiegend überregionalen Absatz hat (Primäreffekt) und sich die Betriebsstätte in einem ländlichen Gebiet nach dem Landesentwicklungsprogramm oder einem EU-Fördergebiet, bei Fremdenverkehrsvorhaben außerdem in einem Fremdenverkehrsgebiet entsprechend dem Tourismuspolitischen Konzept der Staatsregierung befindet.

Das Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Freistellungsverordnung der Europäischen Kommission sein. Gemäß dem GRW Rahmenplan sind bestimmte Branchen von der Förderung ausgeschlossen.

Die Finanzierungshilfen müssen zur Durchfinanzierung des Vorhabens notwendig sein. Auch muss darüber hinaus an dem Vorhaben ein volks- und regionalwirtschaftliches sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches Interesse bestehen.

Die Förderung (Zuwendung) kann unter bestimmten Voraussetzungen entweder als Investitionszuschuß oder als Zinszuschuß zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern auszureichenden Darlehens gewährt werden.

Um einen förderschädlichen Vorbeginn zu vermeiden, sind die Anträge vor Beginn des Vorhabens bei der  Regierung von Unterfranken einzureichen.

Ihre Ansprechpartner:

Georg Schanz
Unternehmensförderung
Telefon: (0931) 380-1220
E-Mail: georg.Schanz@reg-ufr.bayern.de

Bernd Lother
Fremdenverkehr
Telefon: (0931) 380-1260
E-Mail: bernd.lother@reg-ufr.bayern.de


Sparkasse Mainfranken Würzburg

Hofstraße 7-9
97070 Würzburg

Die Sparkasse Mainfranken ist leistungsstarke Hausbank und kompetenter Partner ihrer Firmenkunden. Wir sind vor Ort präsent und die Entscheidungen werden dort getroffen, wo sie sich auch auswirken. Die umfassende Betreuung und Beratung unserer Firmenkunden bei ihren Investitionsentscheidungen liegt uns sehr am Herzen. Gemeinsam mit den Unternehmern ermitteln wir die optimale Finanzierung und unterstützen bei der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln.

Nutzen Sie die Vorteile langfristig planbarer und zinsgünstiger Förderdarlehen, egal für welche Investition Sie diese benötigen.

Existenzgründungsförderung:
Existenz- und Unternehmensgründungen spielen eine wichtige Rolle für die dynamische Entwicklung unserer Wirtschaft. Hier sind die öffentlichen Fördermittel mit besonders günstigen Konditionen ausgestattet. Die Existenzgründungsförderung endet übrigens nicht mit der Gründung des Unternehmens. Für Folgeinvestitionen kann bis zu drei Jahre nach Existenzgründung eine Förderung in Anspruch genommen werden.

Mittelstandsförderung:
Mittelständische Unternehmen sind der Motor für die Wirtschaft – daher werden für Wachstums- und Modernisierungsinvestitionen etablierter Unternehmen spezielle Förderprogramme bereitgehalten. Die kluge Kombination verschiedener Förderprogramme von Staat und Land steigern auch die Ertragskraft Ihres Unternehmens.

Umweltschutzförderung:
Die Umwelt ist unsere natürliche Lebensgrundlage. Wenn eine Investition auch etwas Gutes für die Umwelt tut, können besonders attraktive öffentliche Fördermittel eingesetzt werden. Häufig sind mit betrieblichen Investitionen Umwelteffekte verbunden, ohne dass sich der Investor dessen bewusst ist. Gerne überprüfen wir für Sie diese Projekte.

Innovations- und Technologieförderung:
Die Umsetzung innovativer Ideen in neue Produkte, Dienstleistungen und Technologien steht immer mehr im Fokus der Wirtschaftsförderung, weil innovative Unternehmen in besonderer Weise zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Auch hier kommen verschiedene Fördermittel in Frage, die auf die speziellen Bedürfnisse Ihres innovativen Unternehmens zugeschnitten sind.

Kompetente Begleitung durch ein erfahrenes und zuverlässiges Team
Gerne begleitet Sie Ihr persönlicher Berater bei der Durchführung Ihres Investitionsvorhabens – von der Auswahl des für Sie optimalen Förderprogramms, über die Antragstellung bis hin zur vollständigen Umsetzung.

Ihre Ansprechpartner:

Johannes Weidner
Abteilungsleiter Firmenkunden
Telefon: (0931) 392 66 00
E-mail: johannes.weidner@sparkasse-mainfranken.de

Michael Blemel
Kommunalkundenbetreuer
Telefon: (0931) 382 60 80
E-mail: michael.blemel@sparkasse-mainfranken.de

Herr Andreas Blosche
Existenzgründungsbetreuer
Telefon: (0931) 382 66 31
E-Mail: andreas.blosche@sparkasse-mainfranken.de.

Andreas König
Firmenkundenbetreuer Ochsenfurt
Telefon: 09331 96 6662
E-mail: andreas.koenig@sparkasse-mainfranken.de

Geschäftsgebiet der Sparkasse Mainfranken:
Beratungspartner - Sparkasse - Geschäftsgebiet
 

Wenn Sie selbst nach einem passenden Förderprogramm für Ihr Projekt (Innovation, Investition, Energieeffizienz usw.) suchen möchten, sollten Sie einmal die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK ausprobieren.

Die Förderdatenbank enthält einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Sie können die Internetseite unter www.foerderdatenbank.deexterner Link aufrufen.

Wie suchen Sie schnell nach Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt?
Wenn es ganz schnell gehen soll, können Sie einfach einen Begriff in das zentrale Suchfeld eingeben. Das Suchergebnis umfasst dann aber wahrscheinlich nicht alle relevanten Fördermöglichkeiten.

Geben Sie zum Beispiel Gabelstapler als Suchbegriff ein, wird Ihnen die Förderdatenbank als Suchergebnis nur Förderprogramme nennen, in denen der Suchbegriff Gabelstapler vorkommt. Nicht genannt würden Ihnen Programme, in denen der Suchbegriff nicht vorkommt, obwohl eine Förderung für Sie möglich wäre. Wir empfehlen Ihnen deshalb, eine detaillierte Suche durchzuführen.

Wie suchen Sie detailliert nach Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt?
Wenn Sie den Button Suche im zentralen Suchfeld anklicken, können Sie Ihre Suche mit einer Reihe von Filtern detaillieren. Dadurch erhalten Sie ein umfassenderes und genaueres Suchergebnis:

Unter Fördergebiet sollten Sie standardmäßig Bayern anklicken.

Unter Förderbereich beschreiben Sie durch Anklicken der genannten Oberbegriffe, welche Art von Projekt Sie planen. Wenn Sie eine größere Maschine oder Anlage beschaffen wollen, sollten Sie zum Beispiel Unternehmensfinanzierung anklicken.

Unter Förderberechtigte können Sie sich einer der gängigen Gruppen von Zuwendungsempfängern zuordnen. Das ist wichtig, weil nicht alle Gruppen in allen Programmen Förderanträge stellen können.

Unter Förderart können Sie auswählen, an welcher finanziellen Form von Förderung Sie interessiert sind. Also zum Beispiel an einem Zuschuss oder an einem Darlehen.

Unter Fördergeber sollten Sie Bund, Land und EU ankreuzen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Suche alle relevanten Förderprogramme abdeckt.

In das Suchfeld können Sie außerdem zusätzlich einen Begriff eingeben. Dies kann aber, wie oben schon beschrieben, zu einer ungewollten Einschränkung der Suchergebnisse führen.

Welche Ergebnisse werden Ihnen angezeigt?
Zunächst erhalten Sie eine mehr oder weniger lange Liste mit Förderprogrammen, die zu Ihrem Projekt passen könnten.

Wenn Sie eines der aufgelisteten Förderprogramme besonders interessiert, können Sie durch Anklicken weitere Informationen zu diesem Programm aufrufen, zum Beispiel

  • die Kontaktdaten von Ansprechpartnern,
  • Links zu weitergehenden Informationen und natürlich
  • die Richtlinie zum Förderprogramm.

Die Richtlinie ist die rechtliche Grundlage des jeweiligen Förderprogramms.

>>> zurück
Anzeige