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Bürgerbüro

Zulassungen kompakt

Wollen Sie Ihr Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung wieder im Straßenverkehr nutzen, müssen Sie das Fahrzeug erneut zulassen. Die damit verbundenen Formalitäten sind im Wesentlichen die selben wie die bei einer Erstzulassung eines Fahrzeugs.


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