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Standesamt

Totgeburten und Sternenkinder

Wenn Ihr Kind ab der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm nicht lebend auf die Welt kam, erhalten Sie Geburtsurkunden für Ihr Kind. 

Bitte legen Sie dafür die ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige sowie die Todesbescheinigung vor. 
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes und bei verheirateten Eltern die Angabe über die Eheschließung und bei ledigen Müttern die Geburtsurkunde.
In der Regel übernimmt das Bestattungsinstitut den Behördengang.

Wenn Ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche mit weniger als 500 Gramm auf die Welt kam, ist Ihr Kind ein sogenanntes Sternenkind. 
Sie können das Kind bei uns anzeigen, müssen es aber nicht.

Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 12,00 €.

Bitte nehmen Sie in diesem Fall per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit uns auf.


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