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Wie wird gewählt?

Am 05. Juli werden zwei Bürgerentscheide zeitgleich durchgeführt. Jeder wird im ersten Schritt getrennt voneinander gezählt und ausgewertet.

Beide Bürgerentscheide müssen jeweils eine Mindestanzahl an Stimmen bekommen (Quorum genannt), damit sie als Abstimmung gültig sind. Dies sind in Würzburg mindestens 10 Prozent der der Wahlberechtigten, also ca. 10.000 Stimmen. Hat ein Bürgerentscheid genug Stimmen erreicht, werden die Stimmen getrennt voneinader gezählt und die Mehrheit entscheidet.

Da sich beide Bürgentscheide mit gleicher Sache befassen, dem Grundstück Kardinal-Faulhaber-Platz und Mozartareal, muss bei Zustimmung (JA) zu beiden Bürgerentscheiden eine Stichfrage angekreuzt werden. Dies ist notwendig, da sich beide Bürgerbegehren inhaltlich wiedersprechen. Abriss und Neubau steht dem Erhalt des Gebäudes gegenüber. Diese Stichfrage drückt die Entscheidung des Wählers für Abriss oder Erhalt aus. Dieser Bürgerentscheid soll zählen.

Bei einem Erfolg des Ratsbegehrens schließt sich eine gesonderte Bürgerbefragung an. In dieser Befragung wird den Wählerinnen und Wählern die Aus wahl zwischen einem sogenannten "Teilerhalt", also dem Erhalten des Gebäudeteils an der Hofstraße (Hufeisen) oder alternativ dem Abriss auch an dieser Stelle und einer kompletten Neubebauung, vorgelegt.