3. QE Brandoberinspektoranwärter*in
Inhalt:
- Aufgaben
- Ausbildung
- Vergütung/Versicherung
- Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
- Auswahlverfahren
- Karriere
- Weitere Informationen/Links
In der 3. Qualifikationsebene werden Sie als Zugführer*in (B-Dienst) oder Einsatzleiter*in (C-Dienst) eingesetzt. Sie führen an komplexen Einsatzstellen Einheiten der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehren und koordinieren den Einsatz mit den anderen Hilfsorganisationen und beteiligten Stellen.
Im Innendienst übernehmen Sie Aufgaben als Sachbearbeiter*in, Sachgebietsleiter*in bzw. (stellv.) Wachabteilungsleiter*in und nach entsprechender Berufserfahrung auch als Abteilungsleiter*in.
Häufig werden beide Aufgaben im Mischdienst wahrgenommen, wodurch ein abwechslungsreicher Arbeitsalltag gegeben ist.
Nr. | Ausbildungsabschnitt | Dauer | Ausbildungsstätte |
---|---|---|---|
1 | Feuerwehrgrundausbildung (B I) | 24 Wochen | Berufsfeuerwehr |
2 | Führungslehrgang Gruppenführer*in im Einsatzdienst oder Gruppenführer*innen-Lehrgang (B III) |
12 Wochen | Landesfeuerwehrschule oder Berufsfeuerwehr |
3 | Praktikum 1 Übernahme von Aufgaben in der 2. QE, um das bisher gelernte in die Praxis umzusetzen |
mind. 8 Wochen | Feuerwehr o. ä. |
4 | Brandinspektor*innenenlehrgang (B IV) Teil 1 und 2 | 20 Wochen | Staatl. Feuerwehrschule Geretsried oder vergleichbare Einrichtung |
5 | Praktikum 2 Übernahme von Aufgaben der 3. QE, um die Lerninhalte des B IV Lehrgangs zu vertiefen und eigenständig anzuwenden |
mind. 8 Wochen | Feuerwehr o. ä. |
Die Ausbildung für die 3. QE soll den/die Stelleninhaber*in auf seine/ihre spätere Tätigkeit vorbereiten. Mit dem Ausbildungsleiter der Berufsfeuerwehr Würzburg wird eine konkrete Analyse der Potentiale vorgenommen und unter Berücksichtigung möglicher künftiger Verwendungen individuelle Ausbildungspläne erstellt. Je nach zeitlichem Verlauf können weitere praktische Stationen integriert werden.
Die Ausbildungsabschnitte befinden sich zum überwiegenden Teil nicht in Würzburg. Im Rahmen der Ausbildung wird daher eine bundesweite Reisebereitschaft vorausgesetzt.
Beispiel 1* | Stand: 01.01.2020
Brandinspektoranwärter*in, 25 Jahre, ledig, keine Kinder
Steuerklasse I, Kirchensteuerpflichtig
Anwärter*innengrundbezüge 3. QE | 1.413,85 € |
zuzüglich VL-Anteil Arbeitgeber | 13,29 € |
Bruttoverdienst | 1.427,14 € |
abzüglich Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer (individuell) | 61,64 € |
Auszahlungsbetrag (Nettoverdienst) | 1.365,50 € |
Beispiel 2*
Brandinspektoranwärter*in, 28 Jahre, verheiratet, Ehegatt*in nicht im öffentlichen Dienst, 1 Kind**
Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Kirchensteuerpflichtig
Anwärter*innengrundbezüge 3. QE | 1.413,85 € |
Familienzuschlag | 277,58 € |
Bruttoverdienst | 1.691,43 € |
abzüglich Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer (individuell) | 105,15 € |
Auszahlungsbetrag (Nettoverdienst) | 1.586,28 € |
* Es handel sich bei den aufgeführten Berechnungen lediglich um Beispiele, die für sich augrund persönlicher Merkmale individuell verändern können. Die verwendeten Beträge sind auf dem Stand vom 01.02.2023.
** Das Kindergeld wird durch die Familienkasse Bayern Nord gezahlt und ist deshalb nicht mehr Bestandteil der Berechnung.
Als Beamtenanwärter*in können Sie sich privat krankenversichern. Hierzu gibt es spezielle günstige Anwärtertarife. Zudem sind Sie als Beamtenanwärter*in beihilfeberechtigt.
Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen
Als Brandoberinspektoranwäter*in bei der Berufsfeuerwehr Würzburg kann eingestellt werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
• Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
• Abgeschlossenes ingenieurwissenschaftliches Fachhochschul- oder Bachelorstudium, hierzu gehören insbesondere die Studienrichtungen Maschinenbau, Bauwesen, Informatik, Nachrichten- oder Elektrotechnik, Erwachsenenbildung
• Uneingeschränkte gesundheitliche und sportliche Eignung für den Einsatzdienst sowie Atemschutztauglichkeit (G 26.3)
• Körpergröße von mindestens 165 Zentimeter
• BMI (Body-Mass-Index) von maximal 30
• Angemessene Sehleistung (gemäß den Vorgaben, mit Bescheinigung)
• Mindestens Schwimmabzeichen in Bronze bzw. Freischwimmer*innenabzeichen (kann bis zum Vorstellungsgespräch nachgereicht werden)
• Mindestens Deutsches Sportabzeichen in Bronze (kann bis zum Vorstellungsgespräch nachgereicht werden)
• Hohe Belastbarkeit, überdurchschnittliches Engagement und ausgeprägte Teamfähigkeit
• Sozialkompetenz, insbesondere im Umgang mit ehrenamtlichen Einsatzkräften
• Flexibilität und Durchsetzungsvermögen
• Höchstalter zum Zeitpunkt der Einstellung 43 Jahre, damit eine Verbeamtung noch vollzogen werden kann
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Details hierzu werden in der jeweiligen Stellenausschreibung bekannt gegeben.
Im Anschluss an das Auswahlverfahren erfolgt die amtsärztliche Untersuchung und eine weitergehende detaillierte Prüfung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen bzw. die Klärung offener Fragestellungen. Bei einem positiven ärztlichen Ergebnis und keinen weiteren personalrechtlichen Bedenken erhalten Sie eine schriftliche Einstellungszusage vom Fachbereich Personal. Dies ist der Zeitpunkt an dem Sie Ihrem bisherigen Arbeitgeber über Ihre weiteren Planungen informieren und eine Kündigung aussprechen sollten.
Karriere (nach erfolgreichem Abschluss)
Besoldung | Dienstgrad | Aufgaben |
---|---|---|
A 9 |
Brandinspektor*in |
Gruppenführer*in (A-Dienst) im Einsatzdienst, Disponent*in in der Integrierten Leitstelle, Ausbilder*in, Arbeitsbereichsleitung |
A 10 | Brandoberinspektor*in | Zugführer*in (B-Dienst) im Einsatzdienst, Schichtführer*in in der Integrierten Leitstelle, Ausbilder*in, Arbeitsbereichsleitung |
A 11 | Brandamtmann/-frau | Zugführer*in (B-Dienst) im Einsatzdienst, bei besonderer Eignung Verwendung als Einsatzleiter*in (C-Dienst), Disponent*in in der Integrierten Leitstelle, Sachgebietsleiter*in |
A 12 | Brandamtsrat/-rätin | Einsatzleiter*in (C-Dienst), Abteilungs- oder Sachgebietsleiter*in |
Besonders qualifizierten Beamt*innen steht der Weg in die 4. Qualifikationsebene offen. Diese kann durch eine modulare Qualifizierung erfolgen und eröffnet Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 14. Die Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 und höher setzt den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildungsqualifizierung nach § 39 FachV-Fw voraus.
Weitere Informationen/Links
Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw)