Bild: Seniorin mit Rollator

Fachbereich Soziales

Karmelitenstraße 43
97070 Würzburg
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Tel: 0931 - 37 0
Fax: 0931 - 37 38 02

Notlagen und Hilfen

Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt für Familien mit Ansprüche auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (sog. Hartz IV-Leistungen), Sozialhilfe, Wohngeld und den Kinderzuschlag. Es deckt Aufwendungen für die Bereiche: Mittagessen, Nachhilfe, Kultur, Sport und Freizeit ab.

Bildungs- und Teilhabepaket

(Alle Anträge stehen am Ende als Download zur Verfügung)


     Mittagessen    ♦    Nachhilfe    ♦     Kultur     ♦    Sport    ♦    Freizeit     ♦

 

Wer hat Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes?

Bezieherinnen und Bezieher von:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (sog. Hartz IV-Leistungen)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag (KiZ) neben dem Kindergeld


Wer erhält die Leistungen?

  • Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
  • Leistungen für kulturelle und soziale Teilhabe erhalten Kinder und Jugendliche nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen


Wo ist der Antrag zu stellen?

  • Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
    beim Jobcenter Stadt Würzburg, Bahnhofstraße 7, bei den jeweiligen Leistungsrechnern
  • alle anderen
    beim Fachbereich Soziales der Stadt Würzburg,
    Frau Yesina, Zimmer 212, Karmelitenstraße 43, Tel. 37-3664


Wann ist der Antrag zu stellen?

  • Die Leistungen sind für jedes Kind gesondert zu beantragen. Ausnahme:  Bezieher der sog. Hartz IV-Leistungen und von Sozialhilfe erhalten die Schulpauschale automatisch.


Welche Leistungen können Sie erhalten?


Leistungen:

Lernförderung ("Nachhilfeunterricht")

  • Erforderlichkeit und Umfang von Nachhilfe bestätigt die Schule
  • Die Nachhilfelehrer müssen geeignet sein und Vereinbarungen mit der Stadt Würzburg abschließen

Mittagsverpflegung in Schule und Kindertageseinrichtungen

  • Regelmäßige Teilnahme am Schulessen bzw. am Essen in der Einrichtung (keinen Zuschuss für Snacks, Brötchen vom Kiosk oder Hausmeister u.ä.!)
  • Eigenanteil von 1,00 Euro je Essen ist von den Eltern zu zahlen
  • Wegen unterschiedlicher Zahl der Verpflegungstage beträgt der Eigenanteil bei pauschaler Abrechnung in Würzburg: 17,00 Euro monatlich für 10 Monate bei schulischen Essen,
    20,00 Euro monatlich für 11 Monate bei Essen in Kindertageseinrichtungen

Schülerbeförderung

Aufwendungen können im Einzelfall übernommen werden, wenn die Kostenfreiheit des Schulweges nicht zum Tragen kommt


Kulturelle und soziale Teilhabe, Sport und Freizeit

♦ Gutschein über 10,00 Euro pro Monat für folgende Maßnahmen:

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
  • Teilnahme an Freizeiten

 

♦ Anbieter müssen geeignet sein und Vereinbarungen mit der Stadt Würzburg abschließen
♦ Gutscheine können für max. 12 Monate angesammelt werden
♦ Freie Entscheidung der Familien, für welche Maßnahme der Gutschein eingesetzt wird

 

Eintägige Ausflüge und Klassenfahrten

Die Schule bzw. die Kindertagesstätte bestätigt die Veranstaltung – Bezieher/innen von sog. Hartz IV-Leistungen können diese Bestätigung gleichzeitig als Antrag für das Jobcenter Stadt Würzburg verwenden. Bei den anderen Antragsberechtigten werden weitere Angaben benötigt, so dass hier das Antragsformular auszufüllen ist

  • Als Kosten werden Fahrtkosten, Eintrittsgelder oder Unterbringungskosten berücksichtigt, nicht jedoch Verpflegung, Taschengeld oder Kosten für Bekleidung u.ä.
  • Ferien- und Freizeitmaßnahmen können nur im Rahmen des Teilhabegutscheins abgerechnet werden

Schulbedarf (Schulpauschale)

  • Für persönlichen Schulbedarf werden zu Beginn des Schuljahres 70,00 Euro und jeweils im Februar darauf 30,00 Euro gezahlt. Ein gesonderter Antrag ist für Bezieher von den sog. Hartz IV-Leistungen und von Sozialhilfe nicht erforderlich!
  • Erstmalige Auszahlung: Schuljahresbeginn 2011/2012


Hier erhalten Sie den Antrag bzw. die Unterlagen:

 

Antrag auf Leistungen der Bildung und Teilhabe

Antrag.fileAntrag.pdf

Interessensbekundung Leistungen der Teilhabe

Interessensb_Teilhabe.fileInteressensb_Teilhabe.pdf

Interessensbekundung Ausflug

Interessensb_Ausflug.fileInteressensb_Ausflug.pdf

Interessensbekundung Ausflug bei Leistungsbezug im Jobcenter

 

Interessensb_Ausflug_Jobc.fileInteressensb_Ausflug_Jobc.pdf

Interessensbekundung Nachhilfe

Interessensb_Nachhilfe.fileInteressensb_Nachhilfe.pdf

Allgemeines Informationsblatt zu Bildung und Teilhabe

Info-Blatt.fileInfo-Blatt.pdf

 

Notlagen und Hilfen

Sozialhilfe - was kann sie anbieten?

Informationen über die Sozialhilfe für den Bereich der Stadt Würzburg

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