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Runder Tisch der Krankenkassen / Vertreter von Selbsthilfegruppen

Amtszeit 2020 - 2023

Was macht eigentlich ein Selbsthilfevertreter?
Seit 2008 wird die regionale Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen nach § 20h SGB V in Bayern unter beratender Beteiligung von Selbsthilfevertreter/innen abgewickelt.

Nach dem Gesetz sind zur Benennung der Selbsthilfevertreter/innen vier „Säulen“ definiert

  • LAG SELBSTHILFE Bayern e.V.
  • der Paritätische, Landesverband Bayern e.V.
  • die Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe
  • der Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V. der Selbsthilfe

Für jede dieser „Säulen“ wird pro regionalem Runden Tisch jeweils ein/e Selbsthilfevertreter/in plus Stellvertreter/in benannt.


Die Rechte eines Selbsthilfevertreters:
Die Selbsthilfevertreter/innen haben das Recht gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle sowie den Vertretern der Krankenkassen an der jährlich stattfindenden Vergabesitzung teilzunehmen. Im Rahmen der Sitzung können sie zu einzelnen Anträgen (ausgenommen der eigenen) Stellung nehmen. Zudem haben sie die Möglichkeit Themen und Probleme anzusprechen, die die Selbsthilfegruppen in ihrer täglichen Arbeit bewegen.


Welche Möglichkeiten bietet dies für die Selbsthilfegruppen?
Selbsthilfevertreter/innen haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht für die Interessen aller Selbsthilfegruppen einzutreten. Die Selbsthilfegruppen können sich mit ihren Anliegen an jeden der Selbsthilfevertreter/innen wenden, egal welcher Säule diese/r angehört. Die Selbsthilfevertreter/innen sind bezüglich ihrer Angelegenheiten zur Objektivität, Neutralität und zudem zur Wahrung des Sozialgeheimnisses verpflichtet


Benannt wurden für die Amtszeit 2020 - 2023:

  • Frau Regine Begatik
  • Herr Peter Dodt
  • Frau Christina Schneider
  • Herr Rudolf Schäfer
  • Frau Margarete Tews

An dieser Stelle möchten wir uns für das Engagement der Vertreter/innen bedanken!


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