Standesamt
Wir erheben die Gebühren nach Art. 2 des Kostengesetzes in Bayern in Verbindung mit dem bayerischen Kostenverzeichnis
Beachten Sie bitte auch, dass für die Anmietung von Wappensaal oder Wenzelsaal, die dann aktuell gültigen Mietpreise dazukommen.
Die wichtigsten Gebühren im Überblick:
Anmeldung der Eheschließung von 2 Deutschen (Grundgebühr)
Zuschlag Einsichtnahme in Register oder Datenabruf, pro Register und Datenabruf1
Zuschlag bei ausländischer Beteiligung, je ausländischem Ehegatten
Vorreservierung eines Trautermins
Samstagszuschlag
Eheurkunde pro Exemplar
Durchführung einer Trauung, die bei einem anderen Standesamt angemeldet wurde
1) Datenabrufe innerhalb Bayerns sind gebührenfrei. Bei Datenabrufen an Standesämter außerhalb Bayerns fallen Gebühren an.
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Mo: | 08.30 - 13.00 Uhr |
Di: | 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr |
Fr: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Bitte vorab Termin vereinbaren!