Elternberatung bei Trennung und Scheidung

Stress zu Hause? Reden hilft!​​​​​
Wir sind für Sie da!

Sie haben nach einer Trennung Fragen zum Umgangs- oder Sorgerecht?


Wir sind zuständig für Kinder, die im Stadtgebiet Würzburg leben.
Die Zuständigkeit des Sachbearbeiters richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Kindernachnamens.
Bitte beachten Sie, dass Gesprächstermine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung erfolgen können.


A-F
Telefon 0931/ 37 37 41
Zimmer 127
 

G-L
Telefon 09 31/ 37 37 21
Zimmer 127
 

M-R
Telefon 09 31/ 37 37 31
Zimmer 123
 

S-Z
Telefon 09 31/ 37 39 12
Zimmer 123

Die gesetzlichen Grundlagen

Unsere Aufgaben sind vorwiegend im Kinder- und Jugendhilfegesetz, (KHJG) geregelt. Nach dem KJHG, das auch Sozialgesetzbuch VIII genannt wird, führt das Jugendamt Beratungen gem.

  • § 17 SGB VIIIexterner Link (Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung)
  • § 18 SGB VIIIexterner Link (Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge) durch und
  • das Jugendamt wirkt mit in Verfahren vor dem Familiengericht gem.§ 50 SGB VIIIexterner Link (das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen und wirkt in Verfahren mit).

Maßgeblich für unsere Arbeit sind die entsprechenden Gesetze aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Insbesondere beraten wir zum

Unsere Aufgaben

Bei einer Trennung oder einer Scheidung kommt es zu einer Veränderung der familiären Lebenssituation. Diese Veränderung wird häufig von heftigen Gefühlen der Trauer, Wut, Verletzung, Enttäuschung und Schuld begleitet. Wenn es zu lang anhaltenden Streitigkeiten der Eltern kommt, leiden besonders die Kinder. Manchmal entwickeln Kinder Verlustängste, entwickeln Kinder die Angst, einen Elternteil zu verlieren und haben das Gefühl für die Konflikte ihrer Eltern verantwortlich zu sein.

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen (§ 1684 BGB) und anderen wichtigen Bezugspersonen (§1685 BGB). Die Eltern haben ein Recht auf Kontakt mit ihren Kindern und sind dazu verpflichtet, diesen herzustellen und aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus haben Eltern die Pflicht, den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern.

Unsere Aufgabe ist es Eltern und Kindern zu helfen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen. Ebenso sollen Eltern motiviert werden, den anderen Elternteil weiterhin als äußerst wichtigen Bestandteil im Leben des gemeinsamen Kinder/der gemeinsamen Kind zu akzeptieren.
Eltern sollen unterstützt werden, ihre Probleme als Paar von ihrer Verantwortung als Eltern zu trennen. Wir wollen Eltern anregen, die Sorge gemeinsam für ihre Kinder zu tragen. Unsere Pflicht ist es, Kindern den Kontakt und die Beziehung zu beiden Elternteilen und anderen wichtigen Bezugspersonen zu erhalten oder zu ermöglichen. Müssen Streitigkeiten zum Sorgerecht oder Umgangsrecht vor Gericht geklärt werden, ist es unsere Aufgabe Stellungnahmen für das Gericht abzugeben und dieses bei der Entscheidungsfindung zum Wohle des Kindes/der Kinder unterstützen.

Ziel der Beratung ist es, Eltern zu unterstützen, ein gemeinsames Konzept für die Kinder zu entwickeln, so dass die elterliche Sorge und der Umgang einvernehmlich ausgeübt werden können. Dieses Konzept kann auch Grundlage für eine richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht dienen.

Wir beraten, wenn nach einer Trennung vom ehemaligen Lebenspartner Probleme entstehen und Sie

  • sich z.B. nicht einigen können bei welchem Elternteil das Kind/die Kinder leben soll/en
  • sich z.B. nicht einigen können wie häufig und wie lange das Kind/die Kinder den getrennt lebenden Elternteil besuchen kann/können oder
  • Schwierigkeiten bei der Übergabe des Kindes/der Kinder haben und sich unsicher sind, ob es dem Kind/den Kindern bei dem getrennt lebenden Elternteil gut geht, wenn sie diesen besuchen.

Wir beraten. Entscheidungsbefugnisse haben wir nicht. Unsere Aufgabe ist es zwischen den Elternteilen vermittelnd tätig zu werden. Wir versuchen Eltern zu motivieren, ihrer Verantwortung für ihre Kinder nachzukommen, ihnen wieder die eigenständige Elternverantwortung für ihre Kinder zu ermöglichen.


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