Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Würzburg
FAQ

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind. 
Insbesondere handelt es sich somit um eine Übersicht über die Bestandsmieten in Würzburg (keine Angebotsmieten).
 

Kostenlose Mitnahme (Druckversion): 
-    Rathaus (Foyer) 
-    alle Filialen der Stadtbücherei
-    Sozialreferat
 

Mietspiegelreformgesetz seit 1. Juli 2022 in Kraft
Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlagexterner Link
Erstellungspflicht für Städte >= 50.000 Einwohner. Ein qualifizierter Mietspiegel ist bis spätestens 1. Januar 2024 zu erstellen und zu veröffentlichen
 

Der Mietspiegel dient als Orientierung für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können. Er ist ein Leitfaden und dient als Handlungshilfe.

Der Hauptzweck von Mietspiegeln liegt in der objektiven Ermittlung von Mietentgelten, die für vergleichbaren Wohnraum tatsächlich bezahlt werden. Er dient folglich sowohl einzelnen Vermieterinnen und Vermietern als auch Mieterinnen und Mietern, deren Interessenverbänden, Wohnungsunternehmen, Maklern, der städtischen Verwaltung und nicht zuletzt den Gerichten und Sachverständigen, indem er eine zuverlässige und differenzierte Marktübersicht über den Mietwohnungsmarkt dieser Stadt vermittelt.
Die größte Wirkung entfaltet der Mietspiegel aber zweifellos im vorprozessualen Bereich, indem er Anhaltspunkte für eine außergerichtliche Einigung zwischen den Mietvertragsparteien liefert. Durch diese Orientierungshilfe zur Mietpreisfestsetzung für alle am Wohnungsmarkt Interessierten werden viele gerichtliche Mietstreitigkeiten verhindert.
 

Auftrag zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels nach wissenschaftlichen Grundsätzen (Regressionsanalyse) wurde an das renommierte EMA-Institut aus Regensburg, dass sich auf die Erstellung von Mietspiegeln spezialisiert hat, vergeben.

-    Arbeitskreis mit 18 Teilnehmern aus unterschiedlichen Schwerpunkten des Immobilienmarktes
-    u.a. Haus-und Grundbesitzerverein Würzburg; Mieterverein Würzburg, Stadtbau, Caritasverband, Amtsgericht, St. Bruno-Werk eG, div. Städtische Fachbereiche, Bürgerspital, Sparkasse
-    Es fanden 3 Präsenzsitzungen statt
-    Mieterverein sowie Haus-und Grundbesitzerverein haben den Mietspiegel offiziell anerkannt
-    Alle weiteren Teilnehmer haben den Mietspiegel ebenfalls anerkannt
 

Der Mietspiegel ist ab der Veröffentlichung (29.9.2023) für 2 Jahre gültig.

Das Stadtgebiet Würzburg gehört nach der bayerischen Mieterschutzverordnung zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. In diesen Gebieten gilt eine reduzierte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen (vgl. § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB) sowie eine Mietpreisbremse bei Neuvermietungen (vgl. § 556 d ff BGB).

Baureferat, Fachbereich Tiefbau und Verkehrswesen
Geodaten und Vermessung Mietspiegel
Veitshöchheimer Straße 1
97080 Würzburg
Tel: 0931 - 37 23 18