Liegen alle folgende Sachverhalte vor, ist ein Austausch der Öl- oder Gasheizung zwingend:
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Die Öl- oder Gasheizung lässt sich nicht mehr reparieren - die Heizung ist also havariert
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Die Übergangslösungen des Gebäudeenergiegesetzes 2024 sind ausgeschöpft
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Der kommunale Wärmeplan der Stadt Würzburg wurde fertiggestellt (Zielsetzung - Ende 2024)
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Ein vertraglich zugesicherter Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz liegt nicht vor
Es müssen Öl- oder Gasheizungen auch ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind und nicht über eine Niedertemperatur oder Brennwerttechnik verfügen.
Bei Übergang des Eigentums einer gebrauchten Immobilie besteht Sanierungspflicht (Paragraph 71: Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes). Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt bei Eigennutzung zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Paragraph 47.
Der Austausch einer Öl- oder Gasheizung durch eine Heizungsanlage, die erneuerbare Energien nutzt, bringt etliche Vorteile mit sich:
- Sagen Sie den extremen Preisschwankungen von Öl und Gas Adieu: Durch den Wechsel zu erneuerbaren Energien machen Sie sich unabhängig von den Öl- und Gaspreisschwankungen.
- Langfristige Kosteneinsparungen: Erneuerbare Heizsysteme sind meist effizienter als fossile Heizungen, was - nicht zuletzt durch die immer stärker steigende CO2-Bepreisung - zu immer größeren Vorteilen bei den Betriebskosten führt.
- Wertsteigerung der Immobilie: Gebäude mit modernen, umweltfreundlichen Heizsystemen sind attraktiver für potenzielle Käufer und können den Wiederverkaufswert der Immobilie steigern. Sie sind aber auch attraktiver für Mieterinnen und Mieter, da ein wesentlicher Kostentreiber bei den Nebenkosten entfällt.
- Zugang zu Fördermitteln und finanziellen Anreizen: Die Bundesregierung bietet Förderungen und zinsvergünstigte Kredite für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Dies führt zum einen zu sinkenden Investitionskosten und zum anderen zu einer günstigeren Finanzierung. Letztlich zahlt sich Ihr Invest somit wesentlich schneller aus.
- Verbesserte Energieeffizienz: Erneuerbare Heizsysteme verbessern die Gesamtenergieeffizienz Ihrer Immobilie, was Ihren Energieverbrauch senkt und darüber hinaus Treibhausgase reduziert.
- Reduzierung von Emissionen: Erneuerbare Heizsysteme tragen zur Reduzierung von Emissionen bei. Somit werden fossile Emissionen eingespart, die Herz-/Kreislauf-, Lungenerkrankungen und Herzinfarkte verursachen. Eine bessere Luft ist somit ein aktiver Beitrag zur Erhöhung Ihrer Lebenserwartung.
- Reduzierung der Treibhausgase: Sie leisten einen aktiven Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgase und tragen somit persönlich bestmöglich mit dazu bei, Ihre Immobilie vor Extremwetter und Hochwasser zu schützen.
- Risikominimierung und Zuverlässigkeit: Neue Heizsysteme sind oft zuverlässiger und verringern das Risiko eines Ausfalls, was besonders in den kalten Monaten wichtig ist.
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Das GEG 2024 zielt auf erhöhte Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien ab. Ein frühzeitiger Wechsel stellt sicher, dass Ihre Immobilie aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Energieversorgung unabhängig von Despoten: Mit erneuerbaren Energien heizen Sie Ihre Wohnung ohne auf Fossilvorkommen aus Ländern von Despoten abhängig zu sein.
Wer bis zum letzten Moment auf einen Heizungstausch wartet, steht vor folgenden Herausforderungen:
- Eine Ersatzheizung muss kurzfristig gefunden werden. Die Gefahr ist groß, dass man sie deshalb zu überhöphten Preisen kaufen muss.
- Da es schnell gehen soll, wird auf das zurückgegriffen, was gerade verfügbar ist.
- Innerhalb weniger Jahre mehrmals die Heizung zu tauschen ist sicherlich teuerer als nur ein Heizungstausch.
- Ein Heizungstausch mit gleichzeitiger Verbesserung der Energieffizienz der Immobilie ist komplex, die Experten sind aber nicht immer kurzfristig verfügbar.
- Förderbedingungen ändern sich im Laufe der Zeit. Sichern Sie sich jetzt die aktuellen Förderungen.
Nicht jede Heizung muss sofort ab 1.1.2024 klimafreundlich nach dem Gebäudeenergiegesetz sein. Für Immobilien im Bestand ist die kommunale Wärmeplanung der privaten Heizungs-Umstellung auf Erneuerbaren Energien vorgeschaltet. Dies bedeutet: Erst nach der Ferti kommunalen Wärmeplanung sind Sie verpflichtet die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes 2024 zu erfüllen, sofern Ihre aktuelle Öl- beziehungsweise Gasheizung nicht mehr repariert werden kann.
Am 17.11.2023 wurde das Wärmeplanungsgesetz im Bundestag und am 15.12.2023 im Bundesrat verabschiedet. Dieses Gesetz verpflichtet Kommunen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Dort wo die Kommunen die Wärmeplanung abgeschlossen haben, treten die gesetzlichen Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes 2024 für Bestandsgebäude in Kraft.
Für Gebäude in Neubaugebieten sind die gesetzlichen Vorgaben ab dem 1.1.2024 bindend wirksam.
Erstfassung: Nov 2023
Update: Jan 2024
Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner müssen spätestens bis zum 30.06.2026 einen kommunalen Wärmeplan erstellt haben. Würzburg mit seinen 130.227 (Stand: 31.12.2022) fällt somit unter diese Regelung.
In Würzburg ist die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) Partnerin der Stadt für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Die WVV hat deshalb bereits im Juli 2023 mit der Umsetzung einer WVV-Wärmeleitplanung begonnen. Bei planmäßiger Umsetzung stehen die Ergebnisse im Herbst 2024 zur Verfügung.
Die WVV-Wärmeleitplanung unterteilt sich in folgende Phasen:
- Bestandsanalyse
- Potenzialanalyse
- Zielszenario
- Transformationspfad
- Planungsergebnis und erste Erläuterungen
Bei der Wärmeplanung wird jede Immobilie im Stadtgebiet hinsichtlich ihres Wärmebedarfs und dessen Versorgungsmöglichkeiten betrachtet.
- Planungssicherheit und Verlässlichkeit für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, dem Handwerk, der Industrie und der Stadt Würzburg.
- Erfahren Sie möglichst zeitnah, ob es für Sie perspektivisch die Möglichkeit geben wird an Fern- beziehungsweise Nahwärme angeschlossen zu werden oder ob eine individuelle Lösung für Ihre Immobilie in Frage kommt.
- Ein indirekter Vorteil ist, dass die Zuschüsse zur Gebäudesanierung für Fenstertausch, die Dämmung von Wänden und Dach und weiteren Energieeffizienzmaßnahmen aktuell attraktiv sind. Aufgrund der Planungssicherheit können Sie sich entscheiden, diese zur Zeit zur Verfügung stehenden Förderungen in Anspruch zu nehmen.
- Ein weiterer indirekter Vorteil: Je frühzeitiger Sie den Heizungstausch auf erneuerbare Energien realisieren, um so höher ist der Geschwindigkeitsbonus. Dieser wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen gewährt.
Aktuelle Informationen zum Prozess der Wärmeplanung finden Sie hier.
Wo steht die Stadt Würzburg bei der Wärmeplanung? Auf was kann man sich einstellen?
Wir haben unsere Informationsveranstaltung für Sie aufgezeichnet. Folgen Sie den Ausführungen von Frau Schulte-Derne, Vorständin der Stadtwerke und Geschäftsführerin der WVV und Stadtwerke Würzburg AG sowie Martin Heilig, Klimabürgermeister.
Aufzeichnung der Online-Veranstaltung vom 29.11.2023. Wenn Sie auf das Bild klicken, werden Sie zur Videoplattform YouTube weitergeleitet.
Der Durchführung einer Wärmeplanung (Start Juli 2023) ging eine Energieleitplanung voraus. Diese wurde im Dezember 2022 im Stadtrat zu Würzbrug verabschiedet und dient nun als Grundlage für die Wärmeleitplanung.
Worin unterscheiden sich Energieleitplan und Wärmeleitplan?
Der Energieleitplan zeigt die gesamtenergetischen Potenziale für die Strom-, Wärme, Verkehr, etc. in den Quartieren auf. Der Wärmeleitplan fokussiert sich nur auf die Wärmeerzeugung und untersucht die Potenziale auf tatsächliche Umsetzbarkeit.
Achtung: Der Energieleitplan gibt nur grobe Anhaltspunkt wie die Wärmeversorgung in Würzburg aussehen könnte. Um belastbare Aussagen hinsichtlich des zukünftigen Wärmenetzes (Fern-, Nahwärme) in Würzburg treffen zu können, ist eine Wärmeplanung unerlässlich. Diese soll bis Herbst 2024 abgeschlossen sein.
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt keine bestimmte Heizung vor. Es legt jedoch fest, dass 65% des Wärmebedarfs einer Immobilie aus CO2-neutralen erneuerbaren Energien erzeugt werden muss.
- Elektrische Wärmepumpe
- Wärmepumpe Hybridheizung
- Solarthermische Anlage
- Solarthermische Hybridheizung
- Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse
- Heizungsanlage zur Nutzung von grünem oder blauem Wasserstoff
- Stromdirektheizung
Welche Heizung für Sie optimal ist, hängt von vielen Faktoren ab. Ein ganz wesentlicher Faktor ist die Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Bei der Auswahl der richtigen Heizanlage empfiehlt sich deshalb, alle Bestandteile der Energieeffizienz in den Blick zu nehmen. So lassen sich Ihre Heizkosten je qm auf ein absolutes Minimum schrumpfen. Es lohnt sich deshalb, eine Fachfrau bzw. Fachmann mit ganzheitlichen Blick zu Rate zu ziehen. Diese finden Sie hier.
Der Bund unterstützt Sie dabei mit dem Förderprogramm "Individueller Sanierungsfahrplan". Es werden Ihnen bis zu 80% der Beratungskosten erstattet. Darüber hinaus können Sie durch die Beratung höhre Förderungen für Ihre Effizienz-Maßnahmen geltend machen. Ist die Planung abgeschlossen, kann Ihnen die Expertin oder der Experte darüber hinaus bei der Beurteilung der Bauausführungen zur Seite stehen. Hierfür ist eine separate Beauftragung nötig, welche vom Bund mit 50% bezuschusst wird.
Um abschätzen zu können, welche Heizung zu Ihrem Haus / Ihrer Immobilie passt, empfiehlt es sich ein paar wichtige Parameter zu kennen:
- Wie hoch ist mein durchschnittlicher Öl- oder Gasverbrauch?
- Wie hoch sind meine durchschnittlichen Heizkosten?
- In welchem Sanierungszustand befindet sich mein Haus?
- Wie hoch ist Ihr Warmwasserverbrauch?
Wie Sie diese Daten ohne großen Aufwand erfassen können, dazu stellen wir Ihnen in den nächsten beiden Abschnitten
- Praxistipps, welche Heizung passt zu Ihnen
- HeizungsCheck / ModernisierungsCheck
ein Video und zwei interaktive Tools zur Verfügung. So sollten Sie mit etwas Geduld Antworten auf die oben aufgeführten Fragen finden.
Im folgenden Webinar wird Ihnen Energiesparkommissar Carsten Herbert wichtige Informationen vermitteln. Erfahren Sie, wie Sie vorgehen, um die passende Heizung für Ihre Ziele auszuwählen.
Unser HeizunsCheck oder ModernisierungsCheck unterstützt Sie dabei herauszufinden, welche Heizung zu Ihrer Immobilie passt und welche Sanierungsmaßnahmen empfehlenswert sind.
Die Förderung für den Heizungstausch (65% erneuerbare Energien)
Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70% betragen. Die maximal förderfähige Ausgaben für den Heizungstausch betragen 30.000 Euro. Bei einer Maximalförderung von 70% beträgt somt die Förderung 21.000 Euro.
Detaillierte Informationen zu den Förderbeträgen und Bedingungen zu Heizanlagen finden Sie hier.
Wichtig zu wissen: Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung – neu bei der KfW – wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 starten. Daher gilt für die Heizungsförderung vorher bereits eine Übergangsregelung: Antragstellerinnen und Antragsteller können förderfähige Vorhaben umsetzen und den Förderantrag dann ausnahmsweise nachträglich nachholen. Diese Übergangsregelung für die Heizungsförderung gilt befristet. Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. So soll ein möglichst reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Förderlandschaft sichergestellt werden.
Ergänzungskredit:
Neben des Zuschusses zur Heizungslage hat die Bundesregierung auch ein zinsverbilligtes Kreditprogramm für den Heizungstausch und weiterer Effizienzmaßnahmen aufgesetzt. Die Rahmendaten hierzu lauten:
- Kreditsumme: Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit - zinsverbilligt
- Antragsberechtigt: Private Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer von Wohngebäuden
- Einkommensgrenzen: Zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
Diese Förderkredite können bei der Kfw beantragt werden.
Bitte beachten Sie: Bei den hier dargestellten Informationen handelt es sich um eine Zusammenfassung, also um eine stark komprimierte Aufbereitung der Informationen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung. Detailierte und vollumfängliche Informationen entnehmen Sie bitte den Angaben des Fördergebers.
Erstfassung: November 2023
Update: Januar 2024
Folgende Maßnahmen werden neben erneuerbare Heizungen gefördert:
- Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen
- Austausch von Fenstern und Türen
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungstechnik
- Einbau „Effeciency Smart Home“
- NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme
Detailinformationen zur Höhe der Förderung finden Sie auf den Seiten des BMWK. Oder lassen Sie sich mit dem FördermittelCheck die für Sie relevanten Förderungen anzeigen.
Ergänzungskredit:
Neben des Zuschusses zur Heizungslage hat die Bundesregierung auch ein zinsverbilligtes Kreditprogramm für den Heizungstausch und weiterer Effizienzmaßnahmen aufgesetzt. Die Rahmendaten hierzu lauten:
- Kreditsumme: Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit - zinsverbilligt
- Antragsberechtigt: Private Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer von Wohngebäuden
- Einkommensgrenzen: Zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
Diese Förderkredite können bei der Kfw beantragt werden.
Erstfassung: November 2023
Update: Januar 2024
Nun haben Sie eine grobe Orientierung, in welche Richtung es für Sie gehen kann. Unsere Empfehlung: Führen Sie ein Gespräch mit unserem Sanierungsberater. Er prüft mit Ihnen die Daten auf Plausibilität und gibt Ihnen Tipps für die nächsten Schritte.
Im Anschluss daran empfehlen wir mit einem von der dena zertifizierten Energieeffizienzexperten in die konkrete Planung einzusteigen, mögliche Lösungs-Varianten zu diskutieren, Umsetzungsszenarien zu erstellen und eventuell bereits mit der ersten Maßnahme zu beginnen.
Hinweis: Durch die Haushaltsverabschiedung 2024 im Bundestag steht die Förderung "individuelle Sanierungsberatung" wieder zur Verfügung.
Stand: 01/2024
Ein viertel der Emissionen in Würzburg werden von den Haushalten verursacht. 73% der Emissionen der Haushalte werden dabei für die Erzeugung von Wärme verursacht.
Die Emissionen der Haushalte teilen sich dabei auf die Energieträger Kohle, Heizöl, Erdgas/Flüssiggas, Erneuerbaren Energien, Strom und Fernwärme wie folgt auf:
Die meisten Emissionen erzeugt in Würzburg die Industrie (30%), gefolgt vom Verkehr (29%), den Haushalten (25%) und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (zusammen 15%).77
Dies ist grundsätzlich möglich, jedoch ist in diesem Fall eine Gebäudeenergieberatung von einer fachkundigen Person (GEG §60b oder §88 Absatz 1) im Vorfeld verpflichtend. Eine Liste von fachkundigen Personen finden Sie zum Beispiel hier.
Zu beachten ist dabei insbesondere, dass bei diesen Anlagen im Laufe der Zeit Anteil an flüssiger und gasförmiger Biomasse- oder grünem und blauem Wasserstoff am Gesamtbrennstoff-Einsatz steigen muss:
- 1. Januar 2029 mindestens 15 %
- 1. Januar 2035 mindestens 30 %
- 1. Januar 2040 mindestens 60 %
Dies bedeutet, dass Ihre Öl- oder Gasheizung in der Lage sein muss, einen immer größeren Anteil an erneuerbaren Energien zur Wärmegewinnung zu verarbeiten.
Erstfassung: November 2023
Update: Januar 2024
Hierzu gibt es ein Rundschreiben vom Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, vom 24.07.2023, an die Unteren Bauaufischtsbehörden:
"... Die von der Luftwärmepumpe ausgehenden Emissionen können daher lediglich im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme berücksichtigt werden, nicht aber im Rahmen des Abstandsflächenrechts.
Wir gehen daher zusammenfassend davon aus, dass eine übliche Luftwärmepumpe keine Abstandsflächen auslöst, weil sie keine gebäudegleiche Wirkung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO entfaltet. Diese Einschätzung gilt ebenso für Anlagen, die in abstandsflächenrechtlicher Hinsicht vergleichbar einzuschätzen sind, wie beispielsweise eine Klimaanlage oder eine Rückkühlanlage. ..."
Quelle: Rundschreiben Abstandsflaechen Luftwaermepumpen, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Gebot der Rücksichtnahme: Gehen Sie bitte auf Ihre Nachbarn zu und stimmen sich hinsichtlich des Standorts Ihrer Luftwärmepumpe ab.
Tipps:
- Achten Sie beim Kauf einer Luftwärmepumpe auf die Angaben hinsichtlich der Schallemissionen.
- Wählen Sie einen Aufstellungsort für die Luftwärmepumpe, der einen natürlichen Schallschutz bietet
- Überlegen Sie gegebenenfalls die Errichtung einer Schallschutzmauer
- Alternativ oder zusätzlich können Sie auch Schallschutzhauben für Luftwärmepumpen einsetzen
Stand: November 2023
Aus heutiger Sicht wird grüner Wasserstoff ein knappes Gut sein und damit gegenüber anderen Heizungsarten für Privatverbraucher schon allein rein aus wirtschaftlicher Sicht nicht in Frage kommen.
Jedoch ist nicht nur die Frage der verfügbaren Menge und die des Preises ein Problem, hinzu kommen auch noch technische Fragen, wie zum Beispiel, wie können Wasserstoff-Heizungen sicher in Privathaushalten betrieben werden?
Es gibt gewisse Chancen, dass Würzburg an einem Wasserstoffnetz liegen könnte. Jedoch wird es noch geraume Zeit dauern, bis es hier mehr Gewissheit gibt.
Der Einsatz von grünem Wasserstoff wird dabei wohl für Indurstrieanlagen oder zentrale Wärmeerzeugungsanlagen, denkbar zum Beispiel für dass WVV-Gaskraftwerk, vorbehalten bleiben. Es ist also grundsätzlich vorstellbar, dass bei der zukünftigen Fernwärmeerzeugung Wasserstoff zum Einsatz kommt. Doch auch hier gibt es noch technologisch Fragen, neben der Verfügbarkeit ausreichender Mengen, zu klären.
Stand: Januar 2024
Diese Frage kann heute noch nicht beantwortet werden.
Die WVV führt aktuell Untersuchungen durch, ob die Tiefengeothermie in Würzburg bei der Wärmewende eine Rolle spielen kann. Diese Untersuchungen sind in mehreren Phasen unterteilt. In der ersten Phase werden zunächst einmal spezielle Luftaufnahmen vom Stadtgebiet Würzburg erstellt. Die Untersuchungen werden von einem Spezialflugzeug im Zeitraum ab Anfan/Mitte März 2024 für 20 Tage vorgenommen. Weitere Details zu den geothermischen Überflügen finden Sie auf der Informationsseite der WVV.
Tiefengeothermie Untersuchungsphasen:
- gravimetrische und magnetometrische Messungen (per Überflug)
- Seismologische Exploration
- Probebohrung
- Bewertung der Wirtschaftlichkeit
Zeigen die Ergebnisse der ersten Untersuchung genügend Potenzial für die Nutzung von Tiefengeothermie für die Wärmegewinnung auf, wird es vertiefende Untersuchungen geben. Die WVV informiert auf Ihrer Seite Wärmewende Würzburg über den Fortschritt und die nächsten Schritte der Tiefengeothermie-Untersuchungen.
Wir laden Sie ein, sich hierzu die Ausführungen von Frau Dörte Schulte-Derne bei der online Informationsveranstaltung "Würzburgs Weg zur Wärmewende" am 29.11.2023 anzusehen. Die Ausführungen zur Tiefengeothermie finden Sie dort ab Minute 32:53.
Stand: 01/2024
Ob Ihre Immobilie grundsätzlich ans Fernwärmenetz in Würzburg angeschlossen werden kann, wird nach der Veröffentlichung der WVV-Wärmeleitplanung weitgehend ersichtlich sein. Laut Zeitplan soll dies im Herbst 2024 erfolgen.
Die Wärmeleitplanung wird einen ersten Transformationspfad* für Fernwärme enthalten. Dies bedeutet, es werden Gebiete aufgeführt, wo ganz konkret ein Fernwärmenetz realisiert werden soll.
Über das Fortschreiten der Wärmeleitplanung können Sie sich auf den Seiten der WVV "Wärmewende Würzburg" informieren.
Ihr Interesse an die Anbindung an das Fernwärmenetz können Sie auf der Seite der WVV "Ihr Weg zur Fernwärme" bekunden.
*Transformationspfad: Beschreibt den Weg von der Planung zur Realisierung.
Erstfassung: November 2023
Update: Januar 2024
Eine Kommunikation mit der Stadt ist nicht notwendig. Adressieren Sie Ihr Interesse, an das Fernwärmenetz angeschlossen zu werden, an die Stadtwerke Würzburg. Die Stadtwerke Würzburg beschreiben hier Ihren Weg zur Fernwärme.
Aktuelle Informationen zur Wärmeleitplanung der WVV, welche der kommunalen Wärmeplanung vorgeschaltet ist, finden Sie auf den Seiten der WVV unter Wärmewende Würzburg (wvv.de)
Stand: November 2023
- Novelle des Gebäudeenergiegesetzes auf einen Blick (GEG) - Quelle BMWK
- Gebäudeenergiegesetz 2024 - Quelle BMJ
- Fragen & Antworten zum Gesetz für Erneuerbares Heizen - Quelle BMWK
- Heizungswegweiser - Quelle BMWK
- BMWK-Förderung für den Heizungstausch auf einen Blick - Quelle BMWK
- Das passende Förderprogramm für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer finden - Quelle BMWK
- Zertifizierte Energieberater - Quelle Deutsche Energieagentur (dena)
- Wärmeplanungsgesetz - Quelle: BMJ
- Aktueller Stand der WVV-Wärmeleitplanung - Quelle WVV
- kostenlose Erstberatung durch den Sanierungsmanager der Stadt Würzburg
Erstfassung: November 2023
Update: Januar 2024
Marktplatz 3
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 27 40
ekz@stadt.wuerzburg.de
Di., Do.: | 08:30 – 12:00 Uhr 14:00 – 15:30 Uhr |
nach Vereinbarung |