Standesamt
Geburt im Ausland
Ja, Sie können die Geburt nachbeurkunden lassen, müssen das aber nicht. Die Nachbeurkundung ist gebührenpflichtig.
Geburt im Ausland - Nachbeurkundung (Online-Service),Bitte nehmen Sie mit Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung Kontakt auf, wenn Sie noch im Ausland leben.
Sollten Sie Ihren Wohnsitz in
- Würzburg
- Randersacker (mit Lindelbach)
- Reichenberg (mit Albertshausen, Fuchsstadt, Lindflur und Uengershausen)
- Theilheim
- Zell am Main
haben, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an uns für weitere Informationen.
Die Gebühr für die Nachbeurkundung richtet sich nach dem individuellen Fall und beträgt mindestens 70,00 €.
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Standesamt Urkundenabteilung
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 28 70
standesamt.ausland@stadt.wuerzburg.de
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Tel: 0931 - 37 28 70
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Mo: | 08.30 - 13.00 Uhr |
Di: | 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr |
Mi: | geschlossen |
Do: | 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr |
Fr: | 08.30 - 12.00 Uhr |