Standesamt

Eheschließung im Ausland

Bitte füllen Sie die Online-Auskunft aus.

Auskunft bei Auslandsbeteiligung (Online-Service) Auskunft bei Auslandsbeteiligung (Online-Service), externer Link


Sie erhalten vom Heiratsbüro individuelle Informationen über erforderliche Dokumente, die Sie vorlegen müssen.
 

Im Ausland erfolgte Eheschließungen von deutschen Bürgerinnen und Bürgern oder dem deutschen Recht unterliegenden Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können auf Antrag in Deutschland nachregistriert werden. 

Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung (Online-Service) Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung (Online-Service), externer Link

Das Standesamt Würzburg ist für Sie zuständig, wenn Sie in Würzburg gemeldet sind oder Ihr letzter gemeldeter Wohnsitz in Deutschland in Würzburg war. Dies gilt auch für die Gemeinden

  • Randersacker (mit Lindelbach)
  • Reichenberg (mit Albertshausen, Fuchsstadt, Lindflur und Uengershausen)
  • Theilheim
  • Zell am Main

Informationen zur nachträglichen Registrierung einer im Ausland erfolgten Eheschließung von Deutschen erhalten Sie auf Nachfrage. Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf.
 

Die Gebühr für die Nachbeurkundung richtet sich nach dem individuellen Fall und beträgt mindestens 50,00 €.


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