Mit diesen Heizungsarten können Sie das Gebäudeenergiegesetz 2024 erfüllen
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt keine bestimmte Heizung vor. Es legt jedoch fest, dass 65% des Wärmebedarfs einer Immobilie aus CO2-neutralen erneuerbaren Energien erzeugt werden muss.
- Elektrische Wärmepumpe
- Wärmepumpe Hybridheizung
- Solarthermische Anlage
- Solarthermische Hybridheizung
- Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse
- Heizungsanlage zur Nutzung von grünem oder blauem Wasserstoff
- Stromdirektheizung
Welche Heizung für Sie optimal ist, hängt von vielen Faktoren ab. Ein ganz wesentlicher Faktor ist die Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Bei der Auswahl der richtigen Heizanlage empfiehlt sich deshalb, alle Bestandteile der Energieeffizienz in den Blick zu nehmen. So lassen sich Ihre Heizkosten je qm auf ein absolutes Minimum schrumpfen. Es lohnt sich deshalb, eine Fachfrau bzw. Fachmann mit ganzheitlichen Blick zu Rate zu ziehen. Diese finden Sie hier.
Der Bund unterstützt Sie dabei mit dem Förderprogramm "Individueller Sanierungsfahrplan". Es werden Ihnen bis zu 80% der Beratungskosten erstattet. Darüber hinaus können Sie durch die Beratung höhre Förderungen für Ihre Effizienz-Maßnahmen geltend machen. Ist die Planung abgeschlossen, kann Ihnen die Expertin oder der Experte darüber hinaus bei der Beurteilung der Bauausführungen zur Seite stehen. Hierfür ist eine separate Beauftragung nötig, welche vom Bund mit 50% bezuschusst wird.