„Anmelden, Absahnen, Ab geht’s!“: Aktion „Hauptwohnsitz für Studierende“ der Stadt Würzburg
Anmelden
Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in Würzburg anmelden, kassieren in Würzburg bares Geld! Und sie profitieren von vielen Vergünstigungen.
Absahnen
Neu! Wer zum WS 20/21 seinen Hauptwohnsitz in Würzburg anmeldet, bekommt einmalig die Kosten des Semestertickets erstattet. Diejenigen, die bereits einmal 30 Euro Zuschuss erhalten haben, können die zweite Rate ebenfalls noch beantragen. Dazu kommt ein attraktives Gutscheinheft mit vielen Rabatten und kostenlosen Eintritten im Wert von über 100 Euro.
Ab geht’s!
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Das Antragsformular bekommen Sie im Rathaus (Informationsschalter Bürgerbüro), im Büro der Studierendenvertretung (Hublandmensa, 1. OG, Zimmer 104), im Fachschaftszimmer der FHWS (Hauptgebäude) oder im Studentenhaus, 1. OG, (vor der Kasse).
Oder Sie laden sich das Formular hier herunter:
Semesterticket-Antragsformular | Stand: Okt. 2024, 49 KB |
Die Verlegung des Erstwohnsitzes ist nach dem Bundesmeldegesetz Pflicht, wenn der vorwiegende Aufenthalt am Studienort gegeben ist.
Wer bekommt die Kostenerstattung?
Die einmalige Kostenerstattung des Semestertickets gibt es für alle Studierenden, die ihren Hauptwohnsitz neu in Würzburg anmelden. Das gilt auch für diejenigen, die ihre bisherige Nebenwohnung in Würzburg neu zum Hauptwohnsitz erklären.
Was brauche ich?
Einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag und die Immatrikulationsbescheinigung für das entsprechende Semester.
Was ist noch zu beachten?
Wer im Semesterzeitraum wegzieht, bekommt keine Kostenerstattung.
Wann stelle ich den Antrag?
Die Antragstellung für das jeweilige Semester ist möglich bis:
Sommersemester: 30. September des jeweiligen Jahres
Wintersemester: 31. März des folgenden Jahres
Wann bekomme ich mein Geld?
Die Überweisung erfolgt zum Semesterende direkt auf das Konto.
Hat der Wechsel der Hauptwohnung Auswirkungen auf BAföG, Kindergeld oder Wahlrecht?
BAföG: Beim BAföG ist es nur wichtig, dass die Wohnung am Ort der Ausbildung bezogen wird, gleichgültig ob Haupt- oder Nebenwohnung.
Kindergeld: Der Wohnsitz hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf Kindergeld.
Wahlrecht: Grundsätzlich ist eine Person am Hauptwohnsitz wahlberechtigt.
Weitere Informationen zum Anmelden des Hauptwohnsitzes finden Sie im Bürgerbüro oder konkret zum Semesterticket hier.
Persönliche Anmeldung und Beratung:
Fachbereich Allgemeine Bürgerdienste – Fachabteilung Bürgerbüro
Rathaus, Rückermainstraße 2
Tel. 09 31 / 37-24 07, 09 31 / 37-20 00
E-Mail: buergerbuero@stadt.wuerzburg.de
Öffnungszeiten:
Mo: 8:00 – 13:00 Uhr
Di: 8:00 – 12:00 Uhr; 14:00 – 16:00 Uhr
Mi: 8:00 – 13.00 Uhr
Do: 8.00 – 12:00 Uhr; 14:00 – 18:00 Uhr
Fr: 8:00 – 12:00 Uhr
Terminvereinbarung im Bürgerbüro
Annahmeschluss ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.