FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die Art der Bodennutzung unter Einbezug der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in Grundzügen darstellt und damit die generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungsabsichten einer Gemeinde aufzeigt. Der Flächennutzungsplan ist ein behördenverbindliches, verwaltungsinternes Instrument; ein direktes Baurecht für Grundstücke kann damit nicht abgeleitet werden.
Im Flächennutzungsplan werden insbesondere dargestellt:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen
- Gemeinbedarfsflächen
- Überörtliche Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsflächen
- von Bebauung freizuhaltende und zu schützende Bereiche (z.B. Grünflächen, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft)
Der Flächennutzungsplan bildet auf Maßgabe des Entwicklungsgebots sowohl die Ziele der übergeordneten Planung (Landesentwicklung, Regionalplanung) als auch die eigenen mittel- bis langfristigen städtischen Entwicklungsziele ab. Damit stellt er ebenso die Grundlage für die Schaffung des verbindlichen Baurechts für Grundstücke durch Bebauungspläne dar.
Der Landschaftsplan setzt den Fokus auf den Naturschutz, die Landschaftspflege und -entwicklung, den Ressourcenschutz (Boden, Wasser, Klima, Luft), Flora und Fauna sowie naturgebundene Erholungsräume.
Ziel des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan ist es, eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende, sozialgerechte und nachhaltige Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet vorzubereiten.
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