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Standesamt

Sterbefall eines Deutschen im Ausland

Im Ausland erfolgte Sterbefälle von deutschen Bürgern können auf Antrag in Deutschland nachregistriert werden.

Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung (Online-Service) Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung (Online-Service), externer Link

Informationen zur nachträglichen Registrierung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls von Deutschen erhalten Sie auf Nachfrage.
Senden Sie uns bitte zunächst eine Anfrage per E-Mail

Die Gebühr für die Nachbeurkundung richtet sich nach dem individuellen Fall und beträgt mindestens 50,00 €.


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