Unter diesen Voraussetzung ist der Tausch Ihrer fossilen Heizung nicht mehr hinausschiebbar.
Liegen alle folgende Sachverhalte vor, ist ein Austausch der Öl- oder Gasheizung zwingend:
-
Die Öl- oder Gasheizung lässt sich nicht mehr reparieren - die Heizung ist also havariert
-
Die Übergangslösungen des Gebäudeenergiegesetzes 2024
sind ausgeschöpft
-
Das GEG findet für Gebäude im Bestand ab 01.07.2026 Anwendung in der Stadt Würzburg
-
Ein vertraglich zugesicherter Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz liegt nicht vor
Es müssen Öl- oder Gasheizungen auch ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind und nicht über eine Niedertemperatur oder Brennwerttechnik verfügen.
Bei Übergang des Eigentums einer gebrauchten Immobilie besteht Sanierungspflicht (Paragraph 7
1
: Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes). Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt bei Eigennutzung zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Paragraph 47.