Vorgaben zur Sehleistung bei der Einstellung
Folgende Vorgaben gelten für das Personal des Einsatzdienstes:
- Die unkorrigierte Sehstärke in die Ferne muss auf dem schlechteren Auge mindestens 30 % betragen.
- Auf beiden Augen muss die unkorrigierte Sehstärke in die Ferne mindestens 50 % betragen.
- Mit Brille muss die korrigierte Sehstärke mindestens 100 % betragen
- Bei Weitsichtigkeit darf die Stärke der korrigierenden Sehhilfe + 2,5 dpt auf einem Auge nicht übersteigen.
- Nach einer refraktionsverbessernden Operation, ist eine Wartezeit von mindestens einem Jahr vor Einschätzung der Feuerwehrdiensttauglichkeit zu berücksichtigen.
- Darüber hinaus sind ein gesundes Sehorgan, Farbunterscheidungsvermögen und räumliches Sehen vorausgesetzt.
- Visuskorrektur ausschließlich durch Kontaktlinsen schließt die Tauglichkeit aus.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Bestätigung bei:
Bescheinigung zur Sehleistung, 8 KB