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Ergänzende Untersuchungen und Gutachten

GUTACHTEN ZUR VERTRÄGLICHKEIT VON STÖRFALL-BETRIEBSBEREICHEN

In Würzburg befinden sich räumlich konzentriert im Industrie- und Sondergebiet Neuer Hafen sowie im Gewerbe- und Industriegebiet Veitshöchheimer Straße im Stadtteil Dürrbachau Betriebsbereiche, die in den Anwendungsbereich der Seveso-III-Richtlinie fallen.

Diese Seveso-Richtlinie befasst sich mit der Unfallvermeidung in Industrieanlagen und der bestmöglichen Begrenzung von schweren Unfallauswirkungen mit gefährlichen Stoffen auf die Bevölkerung und Umwelt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet die Ansiedlung und Entwicklung im Umfeld von Störfall-Betriebsbereichen zu überwachen und dafür Sorge zu tragen, dass zwischen den Betrieben und sogenannten schutzwürdigen Nutzungen ein angemessener Sicherheitsabstand gewahrt wird. Dabei handelt es sich um: 

  • Wohngebiete
  • öffentlich genutzte Gebäude und Gebiete
  • Erholungsgebiete
  • Hauptverkehrswege 
  • unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle / empfindliche Gebiete 

Zur Wahrung eines angemessenen Sicherheitsabstandes ist es deshalb notwendig, dessen Größe zu kennen. Die detaillierte Erfassung des jeweiligen Gefahrenpotentials mit Abbildung der Auswirkungen bildet im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans eine wichtige Abwägungsgrundlage für mögliche Planungen und Entwicklungen im Umfeld der Betriebsbereiche und wird so langfristig den Erfordernissen der Seveso-III-Richtlinie gerecht. Die ermittelten angemessenen Abstände der ansässigen Betriebsbereiche fallen mit 150 m und 250 m vergleichsweise gering aus. Die Lage aller Betriebsbereiche in einem strukturell zusammenhängenden Areal in und um das Hafengebiet, außerhalb der Kernstadt und tendenziell weit von Bereichen zusammenhängender Wohnnutzungen entfernt, bedingt vergleichsweise geringe potenzielle Konflikte. 

Verträglichkeit Störfall-Betriebsbereiche Würzburg 2020, 4138 KB

ENERGIELEITPLAN

Nach Fortschreibung des integrierten Klimaschutzkonzeptes stellt der Energieleitplan für die Stadt Würzburg einen weiteren Trittstein auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 dar, die der Stadtrat mit seinem Klimaversprechen 2019 als Ziel festgelegt hat. Der von der Energieagentur Nordbayern GmbH mit der Stadt Würzburg und den Stadtwerken Würzburg erarbeitete Energieleitplan soll die im Klimaschutzkonzept definierten Ziele / Szenarien räumlich abbilden. Die konkrete Ausarbeitung der zukünftigen, quartiersbezogenen Umsetzung der Energieerzeugungs- und Netzstruktur erfolgt im Anschluss durch die Wärmeleitplanung der Stadtwerke Würzburg. 

Der Energieleitplan ist ein strategisches Planungsinstrument und stellt den Energieverbrauch des Gebäudebestandes sowie die bestehende Energieinfrastruktur dar und entwickelt daraus Vorschläge für eine räumlich differenzierte Strategie zur nachhaltigen Energieversorgung. Neben der Potenzialbetrachtung regenerativer Energiequellen war die Aufgabe, die im Klimaschutzkonzept definierte Ziele in verschiedenen Szenarien zu verräumlichen und damit eine Grundlage für die weitere Wärmeleitplanung auf dem Weg zur Klimaneutralität zu erarbeiten.

Der Energieleitplan wurde durch das Programm „Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne“ vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mit einem Förderansatz von bis zu 70% gefördert.

Energieleitplan Stadt Würzburg 2022, 6258 KB

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