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Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Unter folgenden Voraussetzungen können Fachkräfte bereits nach vier bzw. zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.


Voraussetzungen (§ 18c Abs. 1 AufenthG):

  1. vierjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft (§ 18a, § 18b, § 18d AufenthG), bzw. zweijähriger Besitz bei einer inländischen Berufsausbildung oder einem inländischen Studium
  2. Nachgehen einer dem Abschluss angemessenen Beschäftigung
  3. die Sicherung des Lebensunterhalts
  4. mindestens 48 bzw. 24 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  5. keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
  6. die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer
  7. der Besitz der ggf. notwendigen Erlaubnisse zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  8. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
  9. Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  10. ausreichender Wohnraum

Benötigte Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass
  • Biometrisches Passfoto
  • Zeugnis/ Urkunde über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer staatlich oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet
  • Einkommensnachweise:
    - Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
    - Bei Selbstständigen die aktuelle Berechnung des Steuerberaters
  • Arbeitsvertrag mit Hinweisen, dass dieser unbefristet ist bzw. bei älteren Arbeitsverträgen eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung über das Fortbestehen des Arbeitsvertrages
  • Aktueller Mietvertrag, dazu aktueller Mietzins (Bankauszug bzw. Bestätigung des Vermieters)
  • Erklärung über die Höhe der monatlichen Heizkosten (sofern nicht in der Miete enthalten)
  • Rentenversicherungsverlauf mit 24 Monaten Pflichtbeiträgen
  • Bestätigung über erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder Sprachkurs mit Ergebnis B1 und Orientierungskurs                                                                    Alternativ: B1- Zertifikat einer lizenzierten Sprachschule und erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest

  • Evtl. aktuelles Kindergeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Evtl. Elterngeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
  • Evtl. Nachweis über Unterhaltszahlungen

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.


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