Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Unter folgenden Voraussetzungen können Fachkräfte bereits nach vier bzw. zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Voraussetzungen (§ 18c Abs. 1 AufenthG):
- vierjähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft (§ 18a, § 18b, § 18d AufenthG), bzw. zweijähriger Besitz bei einer inländischen Berufsausbildung oder einem inländischen Studium
- Nachgehen einer dem Abschluss angemessenen Beschäftigung
- die Sicherung des Lebensunterhalts
- mindestens 48 bzw. 24 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
- die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer
- der Besitz der ggf. notwendigen Erlaubnisse zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- ausreichender Wohnraum
Benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass
- Biometrisches Passfoto
- Zeugnis/ Urkunde über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer staatlich oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet
- Einkommensnachweise:
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Bei Selbstständigen die aktuelle Berechnung des Steuerberaters - Arbeitsvertrag mit Hinweisen, dass dieser unbefristet ist bzw. bei älteren Arbeitsverträgen eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung über das Fortbestehen des Arbeitsvertrages
- Aktueller Mietvertrag, dazu aktueller Mietzins (Bankauszug bzw. Bestätigung des Vermieters)
- Erklärung über die Höhe der monatlichen Heizkosten (sofern nicht in der Miete enthalten)
- Rentenversicherungsverlauf mit 24 Monaten Pflichtbeiträgen
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Bestätigung über erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder Sprachkurs mit Ergebnis B1 und Orientierungskurs Alternativ: B1- Zertifikat einer lizenzierten Sprachschule und erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest
- Evtl. aktuelles Kindergeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
- Evtl. Elterngeld (Bankauszug) bzw. Bescheid der Familienkasse
- Evtl. Nachweis über Unterhaltszahlungen
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.