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Bürgerbüro

Diebstahl, Verlust, Fundsachen
Pass- und Ausweisverlust

Bei Verlust eines Kinderreisepasses ist unverzüglich das Bürgerbüro im Rathaus zu verständigen.

Weitere Informationen finden Sie hier...

 

Bei Verlust eines Personalausweises ist unverzüglich das Bürgerbüro im Rathaus zu verständigen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Bei Verlust eines Reisepasses ist unverzüglich das Bürgerbüro im Rathaus zu verständigen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Verlustanzeige

Ein Verlust kann, je nach Art des verlorenen Gegenstandes, im Bürgerbüro (Schlüssel, Geldbörsen, etc.) oder bei der Polizei (Fahrzeugschein, Waffenschein, etc.) angezeigt werden. In einigen Fällen müssen Sie den Verlust der Polizei oder Ihrer Versicherung melden.

Nach der Anzeige des Verlustes eines versicherten Gegenstandes erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können, um den Verlust offiziell zu bestätigen. Für diese Bestätigung wird eine Gebühr von  10,00 € erhoben.

Die Anzeige über den Verlust eines Ausweisdokumentes ist kostenfrei.

Um einen Verlust beantragen zu können, müssen Sie sich ausweisen können, also Ihren Personalausweis oder Reisepass dabei haben.

Fahrzeugschein - Ersatz bei Verlust

Im Falle eines Verlustes oder Diebstahl ist unverzüglich ein Ersatzfahrzeugschein zu beantragen. Darüber hinaus sollten Sie den Verlust der Polizei melden.

Bitte beachten Sie: Eine Erledigung durch Dritte ist nicht möglich, da Sie eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben müssen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fahrzeugbrief - Ersatz bei Verlust

Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument zu beantragen.

Bitte beachten Sie: Eine Erledigung durch Dritte ist nicht möglich, da Sie eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben müssen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fundbüro-Online

Füllen Sie bitte die Fundanzeige so genau wie möglich aus.
 

Beschreiben Sie bitte die Fundsache und geben Sie  Besonderheiten (z. B. Beschädigungen oder optische Merkmale) und ggf. Seriennummer an. Wenn Sie das Eigentum an der Fundsache beanspruchen, können Sie die Fundsache bei sich verwahren. Meldet sich der Eigentümer nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Fundanzeige, geht das Eigentum  gemäß §973 BGB auf Sie als Finder*in über. Sie werden nach Ablauf der Frist darüber informiert. Wenn Sie kein Interesse am Eigentum haben, geben Sie die Fundsache bitte im Fundbüro ab.

Von der Eigenverwahrung ausgeschlossen sind Schlüssel, Handys, Ausweisdokumente, Führerscheine, Geldbörsen,  EC-Karten,  Kreditkarten, Notebooks/Computer, Geräte mit elektronischen Speichermedien und Speichermedien (USB-Sticks, Speicherkarten etc.). Diese sind beim Fundbüro der Stadt Würzburg abzugeben.

Im Einzelfall werden sich Mitarbeiter*innen des Fundbüros mit Ihnen in Verbindung setzen um Details zu klären.

>>> Hier geht es zur Fundanzeige <<<externer Link
 

Verwaltungsgebühr bei Fundsachen

Dazu kann leider keine verlässliche Auskunft gegeben werden. In aller Regel sollten Sie aber mindestens zwei Wochen Geduld haben, bis der Finder die Gelegenheit bekommt, im Fundbüro den Gegenstand abzugeben.

Gegebenenfalls werden Sie sich ausweisen oder durch einen Unterschriftsvergleich Ihre Identität nachweisen müssen. Wenn Ihnen beispielsweise Ihre Geldbörse abhanden gekommen ist, sollten Sie den Personalausweis mitbringen, soweit sich dieser nicht in der Geldbörse befand. Andernfalls bringen Sie bitte Ihren Reisepass mit.

1. Finderlohn ist eine privatrechtliche Angelegenheit, daher ist die Abwicklung zwischen Finder und dem Eigentümer zu klären.

2. Der Finder kann nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten Eigentum an der Sache erwerben. Zum Schutz personenbezogener Daten sind davon ausgenommen:

- Amtliche, persönliche und Inhaberdokumente

- Schlüssel

3. Digitale Datenträger einschließlich Mobiltelefone werden nur an den Finder herausgegeben, wenn die Daten vollständig gelöscht werden konnten. Die Kosten  (ca. 10 - 30 €) dafür hat der Finder zu tragen.

Fachabteilung Bürgerbüro
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 20 00
Fax: 0931 - 37 20 29
buergerbuero@stadt.wuerzburg.de

Mo., Mi.   07.20 - 13.00 Uhr
Di. 07.20 - 12.00 Uhr;
13.15 - 16.00 Uhr
Do. 07.30 - 12.00 Uhr;
13.30 - 18.00 Uhr
Fr. 07.20 - 12.00 Uhr 

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