Menü

Vormerkung für eine öffentlich geförderte Wohnung

Eine Vormerkung können Sie für folgende Wohnungen im Stadtgebiet Würzburg beantragen:
- für im sogenannten 1.Förderweg mit öffentlichen Geldern geförderte Wohnungen
- für nach dem Wohnraumförderungsgesetz einkommensorientiert geförderte (EOF-) Mietwohnungen der Einkommensstufe 1

Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle Fragen vollständig beantwortet wurden und wenn sämtliche Nachweise, Unterlagen und Bescheinigungen abgegeben wurden. Sie werden erst dann für eine freie Wohnung vorgeschlagen, wenn uns alles vollständig vorliegt.

Der Antrag auf Vormerkung ist gebührenpflichtig (15,00 €). Die Vormerkung gilt für ein Jahr.

Grundsätzlich gilt: ob Sie in die Vormerkliste aufgenommen werden, hängt unter anderem vom Gesamteinkommen des zukünftigen Haushaltes ab. Die Einkommensermittlung erfolgt nach den Regelungen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG), der Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrechts (DVWoR) sowie des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die Vormerkliste ist keine Warteliste. Die freiwerdenden Sozialwohnungen werden nach Dringlichkeit des Wohnungsgesuchs vergeben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Dringlichkeit Ihrer Wohnungssuche bei Antragstellung entsprechend begründen.


So läuft ein Vormerkverfahren ab:

  1. Sie stellen einen Antrag auf Vormerkung. Erfüllen Sie die Voraussetzungen (z.B. Einkommensgrenze), werden Sie in die Vormerkdatei aufgenommen. Darüber erhalten Sie einen Vormerkbescheid. Sie zahlen eine Gebühr von 15,00 €. Nun müssen Sie abwarten…
  2. Eine Sozialwohnung wird frei.
  3. Die Stadt erstellt je nach Größe der freiwerdenden Wohnung eine Rangliste nach der Dringlichkeit der Wohnungssuchenden. Wenn Ihre Wohnungssuche zu den dringendsten Fällen in Würzburg gehört, dann erscheint Ihr Name auf der Vormerkliste weit oben.
  4. Die Stadt schlägt der Vermieterin/ dem Vermieter der Sozialwohnung aus der Vormerkliste die dringendsten Wohnungssuchenden vor. Sind Sie dabei, erhalten Sie ein Schreiben mit den Kontaktdaten der Vermieterin/ des Vermieters und der Bitte, sich dort zwecks Wohnungsbesichtigung zu melden.
  5. Die/der Vermieter(in) wählt dann aus den vorgeschlagenen Personen die Person aus, an die er die Wohnung vermieten möchte und teilt dies der Stadt mit.
  6. Auch Sie melden sich beim Vermieter und der Stadt zurück, ob Sie die Wohnung gerne anmieten möchten.
  7. Die Stadt erlässt einen Benennungsbescheid. Es wird eine erneute Gebühr von 15,00 € fällig.
  8. Jetzt darf der Mietvertrag geschlossen werden!

>>> zurück