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Wie sieht die Förderung konkret aus?

Die Förderung erfolgt in Form von befristet zinsverbilligten Darlehen sowie Zuschüssen.

Bayerisches Wohnungsbauprogramm

1. staatliches Darlehen

  • Zins: 0,5% auf 15 Jahre
  • Tilgung: 1% zuzüglich ersparter Zinsen; bei älteren Gebäuden 2%
  • Darlehenshöhe wird durch Finanzierungsrechnung ermittelt
  • mindestens 15% Eigenkapital erforderlich

2. Kinderzuschuss

  • einmalig 7.500 € pro Kind
  • in Verbindung mit 1.

3. ergänzender Zuschuss
(Zweiterwerb, Ersatzneubau, auf Konversions-oder innerörtlichen Brachflächen)

  • 10% der förderfähigen Kosten, max. 50.000 €
  • in Verbindung mit 1.

4. Anpassung von bestehendem Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung

  • leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 €

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

  • die aktuellen Zinsen erfahren Sie hier externer Link
  • Tilgung 2% jährlich zuzüglich ersparter Zinsen
  • Darlehen bis zu 1/3 der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraumes
  • kombinierbar mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm
  • i.d.R. 20% Eigenkapital erforderlich
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