Bürgerbüro
Internetbasierte KFZ-Zulassung (ikfz)
Ein Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt bzw. abgemeldet werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) muss einen verdeckten Sicherheitscode enthalten
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten müssen einen verdeckten Sicherheitscodes enthalten
- Hinweis: Es ist keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich
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So funktioniert die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges via Internet:
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (erst nach Anweisung durch das Portal!)
- Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen) (erst nach Anweisung durch das Portal!)
- Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
- Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
- Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters
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Sammelrufnummer für Kfz-Zulassung
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 27 17
kfzzulassung@stadt.wuerzburg.de
Rückermainstraße 2
97070 Würzburg
Tel: 0931 - 37 27 17
kfzzulassung@stadt.wuerzburg.de
Mo, Mi | 07:20 - 13:00 Uhr |
Di |
07:20 - 12:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr |
Do |
07:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr |
Fr | 07:20 - 12:00 Uhr |
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