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Bürgerbüro

Internetbasierte KFZ-Zulassung (ikfz)

Ein Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt bzw. abgemeldet werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) muss einen verdeckten Sicherheitscode enthalten
  • Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten müssen einen verdeckten Sicherheitscodes enthalten
  • Hinweis: Es ist keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich

Diesen Online-Service können Sie hier starten >>>externer Link
 

So funktioniert die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges via Internet:

  1. i-Kfz-Portalexterner Link der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
     
  2. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
     
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  4. Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen) (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  5. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben
     
  6. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird
     
  7. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
     
  8. Eingaben und Antragstellung bestätigen
     
  9. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
     
  10. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar
     
  11. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters

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