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Bürgerbüro

Internetbasierte KFZ-Zulassung (ikfz)

Das Fahrzeug ist aktuell in einem anderen Kreis / einer anderen Stadt zugelassen und wird nun in die Stadt Würzburg umgeschrieben. Der Halter bleibt gleich. Außerdem soll das Kennzeichen beibehalten werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“externer Link oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundIDexterner Link mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Diesen Online-Service können Sie hier starten >>>externer Link
 

So funktioniert die Umschreibung ohne Halterwechsel via Internet:

  1. i-Kfz-Portalexterner Link der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
     
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
     
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
    • Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
       
  5. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
     
  6. Eingaben und Antragstellung bestätigen
     
  7. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
     
  8. Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und muss innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden
     
  9. Zulassungsbescheid muss bei jeder Fahrt in unmittelbar lesbarer Form mitgeführt und vorgezeigt werden können (geht max. 10 Tage lang nach Online-Abruf)
     
  10. Innerhalb von 10 Tagen:
    Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt

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