Menü

Bürgerbüro

Internetbasierte KFZ-Zulassung (ikfz)

Das Fahrzeug ist bereits schon in der Stadt Würzburg zugelassen und soll nun auf eine andere Anschrift in Würzburg umgemeldet werden. Der Halter und auch das Kennzeichen bleibt gleich.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  • Zur Identifizierung:
    • Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“externer Link oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundIDexterner Link mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
    • Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.

Diesen Online-Service können Sie hier starten >>>externer Link
 

So funktioniert die Adressänderung via Internet:

  1. i-Kfz-Portalexterner Link der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
     
  2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
     
  3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (erst nach Anweisung durch das Portal!)
     
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
       
  5. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System
     
  6. Eingaben und Antragstellung bestätigen
     
  7. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
     
  8. Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und muss innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden.
     
  9. Zulassungsbescheid muss bei jeder Fahrt in unmittelbar lesbarer Form mitgeführt und vorgezeigt werden können (geht max. 10 Tage lang nach Online-Abruf).
     
  10. Innerhalb von 10 Tagen:
    Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.

>>> zurück