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Nachbarunterschriften im Baugenehmigungsverfahren

Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens müssen diejenigen Nachbarn, die in ihren geschützten Rechten berührt sind oder sein können, von dem Bauvorhaben informiert werden.

Für Sie zuständig
FB Baurecht / Bauaufsicht - FA Bauaufsicht
Veitshöchheimer Straße 1a
97080 Würzburg

Telefon: 0931 - 37 22 58
Fax: 0931 - 37 39 09

Mo, Mi:  08:30 - 13:00 Uhr
Di, Do: 08:30 - 12:00 Uhr,
14:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr


Termine möglichst nach vorheriger telefonischer Vereinbarung 



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